Hauptseite -
Branche -
Haupttext -

WikiFX-Express

Exness
XM
EC Markets
TMGM
FXTM
FOREX.com
AVATRADE
FXCM
IC Markets Global
STARTRADER

DHDL-Finale: Gründer will mit Drohnen-Luftraum-Startup abheben – und landet hart

WikiFX
| 2025-10-21 05:00

Zusammenfassung:Dr. Conrad Dreier präsentierte mit Skynopoly – eine Plattform für die Flugraumvermietung von Drohnen

Dr. Conrad Dreier präsentierte mit Skynopoly – eine Plattform für die Flugraumvermietung von Drohnen. Er erhoffte sich ein Investment von 100.000 Euro für 5 Prozent der Firmenanteile.

Von Skynopoly, dem Monopoly des Luftraums, wollte Dr. Conrad Dreier, Notar aus Dortmund und nebenberuflicher Gründer, die Löwen im Finale der aktuellen DHDL-Staffel überzeugen. Bei seinem Startup handelt es sich aber nicht um ein strategisches Brettspiel, sondern vielmehr um eine Plattform, über die Wohngrundstückseigentümer zukünftig vom Drohnenboom profitieren könnten.

Schon 2024 berichtete Gründerszene über den Gründer und Skynopoly.

So lief der Pitch des Dortmunders

Mit einem Ratespiel startete Dreier aus dem Off seinen Pitch und hat den Löwen per Drohne Zettel mit Fragen geschickt: Wisst ihr eigentlich, wem der Drohnen-Himmel gehört? „Ich würde sagen, der Himmel gehört niemanden, mutmaßt daraufhin Frank Thelen.

Prominentes Werbegesicht

Wer hinter dem Rätselraten steckte, vermutete da bereits Gast-Löwe Christian Miele richtig. Das Startup hat bereits ein bekanntes Werbegesicht: Oliver Kahn, Ex-Nationaltorwart und Unternehmer, ist nicht nur Testimonial, sondern auch Kunde von Dreiers Startup. Per Kaltakquise konnte Dreier die Fußballlegende 2024 von seiner Idee überzeugen.

Per Einspieler hatte auch Kahn selbst einen kurzen Werbe-Auftritt in der Höhle. Kahns deutliche Wunsch-Investoren für das Startup: Christian Miele oder Janna Ensthaler.

Weil Auslieferungen per Drohne kein Science-Fiction sei, sondern in naher Zukunft kommerziell auch in Deutschland genutzt werden könnte, hat sich Dreier mit der Rechtslage in Deutschland intensiv beschäftigt, erklärt er in der Sendung. Mit dem Schluss: Der Überflug über ein Wohngrundstück ist in Deutschland nicht ohne Zustimmung erlaubt.

Lest auch

Rüstung

Deutsches Drohnen-Startup Stark knackt 500-Millionen-Bewertung nach nur 18 Monaten

So funktioniert Skynopoly

Über die Plattform Skynopoly können Wohngrundstückseigentümer Überflugrechte kostenlos per Registrierung erwerben. Skynopoly kann so Luftstraßen für Logistikdrohnen schaffen, für die Betreiber kommerzieller Drohnenflotten bei Nutzung Gebühren zahlen müssten, von denen wiederum die Grundstückseigentümer profitieren könnten.

Für ein Investment von 100.000 Euro bot er den Löwen 5 Prozent seines Startups. Dreier rechnet zukünftig mit bis zu vierstelligen Erlösen pro Jahr, von denen Grundstückseigentümer so profitieren könnten. Über hunderttausend Menschen hätten sich deshalb bei Skynopoly angemeldet. Umsätze habe er allerdings noch nicht erzielen können.

Unsicherer Blick in die Glaskugel

Von dem Konzept ist Dümmel zwar begeistert, aber er ist schließlich raus, weil er von der Thematik keine Ahnung habe. Auch Janna Ensthaler zweifelt: „Du musst über 80 Prozent der Hauseigentümer überzeugen, damit das funktioniert. Sie befürchtet, dass die Deutschen zu sehr ihre Privatsphäre lieben, um solchen Überflügen zuzustimmen. Den Bedenken stimmt ebenfalls Frank Thelen zu. Außerdem vermuten sowohl Thelen als auch Judith Williams, dass potenzielle neue Gesetze für die Freigabe von Drohnenflügen über Privatflächen zukünftig Dreiers Geschäftsmodell einen Strich durch die Rechnung machen könnte.

Lest auch

Langsames Wachstum

Typisch deutsch: Wie Regularien den Durchbruch von Drohnen behindern

Christian Miele wiederum wollte ein Praxis-Beispiel von dem Gründer, das die Hypothese von Skynopoly stützen kann. Das hatte der Gründer allerdings nicht parat und berief sich auf die aktuelle Rechtslage für Drohnenüberflüge: „Ich gehe weiterhin davon aus, dass sich das Gesetz nicht so schnell ändert.

Kein DHDL-Deal für Skynopoly

„Regulatorisch hast du dir ein Monster ins Haus geholt, warf Miele ein und zog sich zurück. Janna Ensthaler war eigentlich pro Drohnen, aber das Business-Modell Dreiers war schlussendlich auch ihr zu unsicher.

„Es hat nicht sollen sein, resümiert Skynopoly-Gründer Conrad Dreier ernüchtert nach dem Auftritt. Er glaube aber trotzdem weiterhin an sein Startup und das Potenzial.

WikiFX-Express

Exness
XM
EC Markets
TMGM
FXTM
FOREX.com
AVATRADE
FXCM
IC Markets Global
STARTRADER

WikiFX-Broker

FXTM

FXTM

Reguliert
Exness

Exness

Reguliert
DBG Markets

DBG Markets

Reguliert
XM

XM

Reguliert
AVATRADE

AVATRADE

Reguliert
FOREX.com

FOREX.com

Reguliert
FXTM

FXTM

Reguliert
Exness

Exness

Reguliert
DBG Markets

DBG Markets

Reguliert
XM

XM

Reguliert
AVATRADE

AVATRADE

Reguliert
FOREX.com

FOREX.com

Reguliert

WikiFX-Broker

FXTM

FXTM

Reguliert
Exness

Exness

Reguliert
DBG Markets

DBG Markets

Reguliert
XM

XM

Reguliert
AVATRADE

AVATRADE

Reguliert
FOREX.com

FOREX.com

Reguliert
FXTM

FXTM

Reguliert
Exness

Exness

Reguliert
DBG Markets

DBG Markets

Reguliert
XM

XM

Reguliert
AVATRADE

AVATRADE

Reguliert
FOREX.com

FOREX.com

Reguliert

Aktuelle Nachrichten

DHDL-Finale: Gründer will mit Drohnen-Luftraum-Startup abheben – und landet hart

WikiFX
2025-10-21 05:00

René Benko: Jetzt wehrt sich der Unternehmer gegen seine Haftstrafe

WikiFX
2025-10-21 00:35

Wechselkursberechnung

USD
CNY
Aktueller Wechselkurs: 0

Bitte geben Sie den Betrag ein

USD

Konvertierbarer Betrag

CNY
Berechnen

Raten Sie, was Sie mögen

Bitex Chain Trade

Bitex Chain Trade

NEXUS INVESTMENT LIMITED

NEXUS INVESTMENT LIMITED

BITVESTMENTS

BITVESTMENTS

Meta Xchange Market

Meta Xchange Market

GLOBAL YIELD TITAN

GLOBAL YIELD TITAN

Shield Sentinel Market

Shield Sentinel Market

VIX CAPITAL

VIX CAPITAL

TESLA

TESLA

DIGITAL EQUITY X

DIGITAL EQUITY X

ELITE PRO TRADE

ELITE PRO TRADE