Financial Services Agency

Jahr 2000Von der Regierung reguliert

Financial Services Agency (FSA) überwacht alle Finanzdienstleister, einschließlich Broker, in Japan. Das ultimative Ziel der japanischen FSA ist es, das Finanzsystem des Landes aufrechtzuerhalten und seine Stabilität zu gewährleisten. Es ist auch für den Schutz von Wertpapierinvestoren, Versicherungsnehmern und Einlegern verantwortlich. Es erreicht seine Ziele auf verschiedene Weise, einschließlich Planung und Politikgestaltung, Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, Überwachung von Wertpapiergeschäften und Inspektion von Finanzinstituten im privaten Sektor. Bei der Gründung der FSA handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsbehörde. Seine Zuständigkeiten wurden jedoch im Jahr 2001 erweitert, als es der externe Vertreter des Kabinetts von Japan wurde. Es übernahm die Verantwortung des Ausschusses für Finanzrekonstruktion und übernahm auch die Verantwortung für gescheiterte Finanzinstitute. Heute ist die FSA Japan dem japanischen Finanzminister gegenüber rechenschaftspflichtig und verfügt über ein weites Verantwortungsspektrum.

Broker offenlegen
Warning Geschäftsanpassung
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Abgleich der Zulassungsnummer
  • Offenlegungszeit 2017-07-28
  • Grund der Bestrafung Im Sicherheitsmanagementsystem zum Schutz der Kundeninformationen wurden unzureichende Punkte erkannt
Offenlegungsdetails

In Bezug auf Verwaltungsverfahren gegen Money Square Japan Co., Ltd.

Verwaltungsverfahren gegen Money Square Japan Co., Ltd. 28. Juli 2017 Kanto Local Finance Bureau Als wir einen Bericht auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 56-2, Absatz 1 des Warenbörsengesetzes (Gesetz Nr. 25 von 1948) anforderten, Wir haben festgestellt, dass das Sicherheitsmanagementsystem zum Schutz von Kundeninformationen unzureichend ist, und deshalb wurden heute auf der Grundlage von Artikel 51 desselben Gesetzes die folgenden Verwaltungsverfahren gegen unser Unternehmen eingeleitet. [Business Improvement Order] (1) Bezüglich des diesmal aufgetretenen Vorfalls werden wir unverzüglich alle aus Sicht des Kundendatenschutzes möglichen Maßnahmen ergreifen, wie z Leckage von Kundeninformationen. (2) Reagieren Sie so schnell wie möglich, um die Ausbreitung von Schäden wie die unbefugte Nutzung von durchgesickerten Kundeninformationen zu verhindern. (3) Kunden angemessen über den diesmal aufgetretenen Vorfall informieren und bei Anfragen von Kunden alle möglichen Maßnahmen ergreifen. (4) Zu (1) bis (3) oben werden wir Ihnen bis zum 16. August 2017 (Mittwoch) schriftlich über den Stand der Rückmeldung und Umsetzung berichten.
Orginal ansehen
Anhang