Federal Financial Supervisory Authority

Jahr 2002Von der Regierung reguliert

Vor 2002 wurde in Deutschland die Regulierung der Finanzbranche von drei verschiedenen Agenturen durchgeführt. Im Mai 2002 wurde nach der Verabschiedung des „Finanzdienstleistungs- und Integrationsgesetzes“ die BaFin gegründet. Ziel des Gesetzes und der Zusammenlegung der drei Agenturen war es, eine integrierte Finanzaufsichtsbehörde zu schaffen, die alle Finanzmärkte abdecken kann. Die zusammengeschlossenen Agenturen waren das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Mit der Verabschiedung des Bankengesetzes im Jahr 2003 wurde der BaFin eine weitere Verantwortung übertragen, um den Kundenschutz zu erhöhen und zu verbessern die Reputation des deutschen Finanzsystems. Die zusätzlichen Befugnisse umfassten die Überwachung der Kreditwürdigkeit von Finanzinstituten und das Sammeln detaillierter Informationen über diese. Dieser besondere Verantwortungsbereich wurde mit der Bundesbank geteilt. Derzeit befindet sich die BaFin in einer Übergangsphase, da die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht von der Europäischen Zentralbank übernommen wird.

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Danger Nicht autorisiert
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-08-01
  • Grund der Bestrafung Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Offenlegungsdetails

aktien.ag: BaFin investigates AKTIEN C LTD

01.08.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte aktien.ag: BaFin ermittelt gegen AKTIEN C LTD Gemäß § 37 Abs. 4 KWG weist die BaFin darauf hin, dass der AKTIEN C LTD keine Erlaubnis nach dem KWG vorliegt Bankgeschäfte zu betreiben oder Finanzdienstleistungen zu erbringen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Die auf der Internetseite der Gesellschaft, aktien.ag, bereitgestellten Informationen begründen den begründeten Verdacht, dass die AKTIEN C LTD in der Bundesrepublik Deutschland ohne die erforderliche Erlaubnis Bankgeschäfte betreibt und Finanzdienstleistungen erbringt. Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, bedürfen einer Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen sind jedoch ohne die erforderliche Genehmigung tätig. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin eine Erlaubnis erhalten hat, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter empfehlen Verbrauchern, bei der Geldanlage im Internet größte Vorsicht walten zu lassen und vorher die notwendigen Recherchen anzustellen, um Betrugsversuche zu erkennen frühen Zeitpunkt.
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