Euro Finance Group, Website-Betreiber von eurofinglobal.com: Verdacht auf Verstoß gegen die Prospektpflicht
14.11.2022 | Thema Verbraucherschutz, Prospekte Euro Finance Group , Websitebetreiber von eurofinglobal.com: Verdacht auf Verstoß gegen die Prospektpflicht Die bafin hat hinreichende Anhaltspunkte dafür, dass der Websitebetreiber von eurofinglobal.com, Euro Finance Group , die ihren sitz in new york, usa, angibt, bietet in deutschland aktien der „porsche ag“ prospektfrei an. Das öffentliche Anbieten von Wertpapieren ohne gebilligten Prospekt stellt einen Verstoß gegen die Prospektpflicht nach Artikel 3 Absatz 1 der EU-Prospektverordnung dar – sofern keine Ausnahmeregelung gilt. entgegen artikel 3 absatz 1 der eu-prospektverordnung wurde kein prospekt für das öffentliche angebot veröffentlicht. es liegen keine Anhaltspunkte dafür vor, dass die Gesellschaft von der Prospektpflicht befreit ist. sofern keine befreiung von der prospektpflicht besteht, dürfen wertpapiere in deutschland nur dann öffentlich angeboten werden, wenn ein zuvor von der bafin gebilligter prospekt veröffentlicht wurde. im gebilligungsprozess prüft die bafin, ob der prospekt die gesetzlich vorgeschriebenen mindestangaben enthält und inhaltlich verständlich, schlüssig und konsistent ist. die bafin prüft jedoch nicht, ob die im prospekt enthaltenen angaben richtig sind. außerdem prüft sie weder die Zuverlässigkeit des Emittenten noch das betreffende Produkt. bei unrichtigen oder unvollständigen angaben im prospekt kann der prospektverantwortliche gemäß §§ 9 und 10 wppg haftbar gemacht werden. Gleiches gilt nach § 14 Wppg für diejenigen, die Wertpapiere anbieten oder ausgeben, wenn kein Prospekt wie erforderlich veröffentlicht wurde. gemäß § 24 abs. 3 nr. 1 wppg stellt ein verstoß gegen die prospektpflicht eine ordnungswidrigkeit dar und wird gemäß § 24 abs. 6 wppg mit einer geldbuße bis zu 5 mio. euro oder 3 % der umsatzerlöse des vorangegangenen geschäftsjahres geahndet. Es können auch Geldbußen bis zum Doppelten des aus der Tat erlangten wirtschaftlichen Vorteils verhängt werden. Bitte denken Sie daran, dass Entscheidungen zur Anlage in Wertpapieren immer ausschließlich auf der Grundlage der gesetzlich vorgeschriebenen Informationspflichten getroffen werden sollten. ob ein gebilligter Prospekt für ein öffentliches Angebot von Wertpapieren bei der bafin hinterlegt wurde, können sie in der datenbank hinterlegte prospekte auf der bafin-Website prüfen.
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