Securities and Commodities Authority

Jahr 2000Von der Regierung reguliert

Securities and Commodities Authority (SCA) ist seit ihrer Gründung bestrebt, die im Bundesgesetz Nr. (4) von 2000 genannten Ziele zu verwirklichen, indem sie sich unermüdlich bemüht, die Rechtsstruktur durch Erlass solcher Vorschriften und Anweisungen zu stärken, die die Entwicklung von sicherstellen das organisatorische und aufsichtsrechtliche Rahmenwerk der börsennotierten Aktiengesellschaften und anderer im Wertpapierbereich tätiger Unternehmen. Außerdem hat SCA einige Kontrollen und Kriterien eingeführt, die dazu beitragen würden, das Vertrauen der Anleger in die Überwachungsbehörde zu stärken.

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Sanction Bußgeld
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Namensübereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2024-02-23
  • Strafbetrag $ 54,826.62 USD
  • Grund der Bestrafung Das Versäumnis des Unternehmens, der Behörde Beweise für seine kontinuierliche Überwachung und Überprüfung im Hinblick auf die Prüfung der Finanztransaktionen vorzulegen
Offenlegungsdetails

Verstöße gegen von der SCA Noor Capital Company lizenzierte Unternehmen

1. Das Versäumnis des Unternehmens, der Behörde Beweise für seine kontinuierliche Überwachung und Überprüfung im Hinblick auf die Prüfung der Finanztransaktionen vorzulegen, die während des gesamten Zeitraums der Geschäftsbeziehung durchgeführt wurden, was einen Verstoß gegen die Bestimmung von Artikel (1) darstellt (7) des Kabinettsbeschlusses Nr. (10) von 2019 über die Durchführungsverordnung des Gesetzesdekrets Nr. (20) von 2018 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen. 2. Das Versäumnis des Unternehmens, Maßnahmen zu ergreifen, die es ihm ermöglichen würden, die Geldquellen einiger seiner Kunden zu ermitteln und den tatsächlichen Begünstigten dieser Konten zu ermitteln, was einen Verstoß gegen die Bestimmung von Artikel (12) des Kabinettsbeschlusses Nr. darstellte. 10) von 2019 in Bezug auf die Durchführungsverordnung des Gesetzesdekrets Nr. (20) von 2018 zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Bekämpfung der Finanzierung von Terrorismus und illegalen Organisationen.
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Anhang
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