Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Danger Nicht autorisiert
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2010-04-19
  • Grund der Bestrafung Es wurde nie von der Kommission autorisiert. ii. Es handelt sich nicht um eine Bank oder Genossenschaft mit Sitz in der Republik und der Berechtigung, solche Dienstleistungen anzubieten.
Offenlegungsdetails

WARNUNG

Warnung: Die Cyprus Securities and Exchange Commission ('die Kommission') möchte die Anleger darüber informieren, dass das Unternehmen UFX Bank www. UFX .com: 1. ist gemäß dem Gesetz über Anlagedienstleistungen und -aktivitäten sowie regulierte Märkte nicht berechtigt, in der Republik Anlage- und Nebendienstleistungen anzubieten, da: i. das Unternehmen nie von der Kommission zugelassen wurde; ii. es sich nicht um eine in der Republik niedergelassene Bank oder Genossenschaft handelt, die zur Erbringung derartiger Dienstleistungen berechtigt ist; iii. keine Benachrichtigung einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates gemäß den Abschnitten 77 und 80 des oben genannten Gesetzes vorliegt; 2. nicht von der Kommission reguliert wird. Die Kommission empfiehlt Anlegern dringend, vor Geschäftsabschlüssen mit Anlagefirmen ihre Website (http://www.cysec.gov.cy/default_en.aspx) zu konsultieren, um die Unternehmen zu bestätigen, die zur Erbringung von Anlagedienstleistungen in der Republik berechtigt sind. Nikosia, 19. April 2010
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