Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Danger Nicht autorisiert
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2010-04-20
  • Grund der Bestrafung Es wurde von der Kommission nie autorisiert. ii. Es handelt sich weder um eine Bank noch um ein Genossenschaftsunternehmen mit Sitz in der Republik, das zur Erbringung derartiger Dienstleistungen befugt ist.
Offenlegungsdetails

WARNUNG

Warnung: Die Cyprus Securities and Exchange Commission ('die Kommission') möchte die Anleger darüber informieren, dass das Unternehmen 'iko forex limited' (http:// IKOFX .com): 1. ist es gemäß dem Gesetz über Anlagedienstleistungen und -aktivitäten sowie regulierte Märkte nicht gestattet, in der Republik Anlage- und Nebendienstleistungen anzubieten, da: i. es nie von der Kommission zugelassen wurde; ii. es keine in der Republik niedergelassene Bank oder Genossenschaft ist, die zur Erbringung derartiger Dienstleistungen berechtigt ist; iii. keine Benachrichtigung von einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates gemäß den Abschnitten 77 und 80 des oben genannten Gesetzes vorliegt. 2. wird nicht von der Kommission reguliert. Die Kommission fordert Anleger dringend auf, vor Geschäftsabschlüssen mit Anlagefirmen ihre Website (http://www.cysec.gov.cy/default_en.aspx) zu konsultieren, um die Unternehmen zu bestätigen, die zur Erbringung von Anlagedienstleistungen in der Republik berechtigt sind. Nikosia, 20. April 2010
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