Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Sanction Bußgeld
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-10-07
  • Strafbetrag $ 230,171.00 USD
  • Grund der Bestrafung CySEC kann gemäß Artikel 37(4) des Gesetzes der zypriotischen Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde von 2009 eine Vergleichsvereinbarung in Bezug auf Verstöße oder mögliche Verstöße, Handlungen oder Unterlassungen treffen, für die Grund zu der Annahme besteht, dass sie gegen die Bestimmungen von verstoßen Rechtsvorschriften im aufsichtsrechtlichen Zuständigkeitsbereich von CySEC.
Offenlegungsdetails

Entscheidung des CYSEC-Vorstands

7. oktober 2022 Bekanntgabe der cysec-Vorstandsentscheidung: 07.10.2022 Vorstandsentscheidungsdatum: 26.09.2022 zu: Crowd Tech Ltd gesetzgebung: das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten und geregelte Märkte, Verordnung (eu) nr. 600/2014 Betreff: Vergleich 230.000 € Gerichtliche Überprüfung: n/a Gerichtliche Überprüfung Entscheidung: n/a Die zyprische Wertpapier- und Börsenkommission («cysec») möchte Folgendes anmerken: cysec, gemäß Artikel 37(4) des zypern Wertpapier- und Börsenaufsichtsgesetz von 2009, kann eine Vergleichsvereinbarung in Bezug auf jede Verletzung oder mögliche Verletzung, Handlung oder Unterlassung treffen, für die Grund zu der Annahme besteht, dass sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen im aufsichtsrechtlichen Aufgabenbereich von cysec verstößt. Mit der cif wurde eine Einigung erzielt Crowd Tech Ltd («das Unternehmen») für mögliche Verstösse gegen das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und geregelte Märkte von 2017 – l.87(i)/2017 («das Gesetz») und die Verordnung (eu) 600/2014 über Finanzmärkte Instrumente. Genauer gesagt umfasste die Untersuchung, für die der Vergleich erzielt wurde, für den Zeitraum Januar 2020 bis Juni 2021 die Bewertung der Einhaltung der folgenden Bestimmungen durch das Unternehmen: 1. Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes in Bezug auf das Erfordernis einer cif-Genehmigung. 2. Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes über die in Art. 17 Abs. 2 des Gesetzes festgelegte Genehmigungsvoraussetzung bezüglich der organisatorischen Anforderungen an eine cif. 3. Artikel 25 Absatz (1) und (3) des Gesetzes über allgemeine Grundsätze und Informationen für Kunden. 4. Artikel 42 der Verordnung 600/2014 zur Einhaltung von Absatz 5 der Cysec-Richtlinie di87-09 zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Differenzkontrakten (cfds) an Kleinanleger (di87-09), zum Verbot der Teilnahme an Umgehungsaktivitäten. Der mit dem Unternehmen erzielte Vergleich für mögliche Verstöße beläuft sich auf 230.000 €. Das Unternehmen hat den Betrag von 230.000 € gezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Zusammenhang mit Vergleichsvereinbarungen zu zahlenden Beträge als Einnahmen (Einnahmen) der Staatskasse der Republik gelten und keine Einnahmen von Cysec darstellen.
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