Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Sanction Bußgeld
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-09-23
  • Strafbetrag $ 6,465.00 USD
  • Grund der Bestrafung Der Vorstand der Cyprus Securities and Exchange Commission („die CySEC“) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass er auf seiner Sitzung vom 2 Handel an einem geregelten Markt) Gesetz von 2007 in der geänderten Fassung (das „Gesetz“) in Bezug auf die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts für das Jahr 2019:
Offenlegungsdetails

Entscheidung des CYSEC-Vorstands

23. september 2022 Bekanntgabe der Entscheidung des cysec-Vorstands: 23.09.2022 Datum der Entscheidung des Vorstands: 02.08.2021 zu: aias investment public ltd, al Prochoice group public ltd, sfs group public company ltd, regallia holdings & investment public ltd, isxis investment public ltd, dapp digital access pass pte investment public company ltd gesetzgebung: die transparenzanforderungen (übertragbare wertpapiere, die zum handel an einem geregelten markt zugelassen sind) gesetzesgegenstand: Bußgelder gerichtliche Überprüfung: hier klicken Urteil der gerichtlichen Überprüfung: hier klicken Der Vorstand der zypriotischen Wertpapier- und Börsenkommission („Cysec“) möchte die Öffentlichkeit darüber informieren, dass er auf seiner Sitzung am 2. August 2021 beschlossen hat, Folgendes zu verhängen Bußgelder wegen Verstößen gegen die Transparenzanforderungen (übertragbare Wertpapiere, die zum Handel an einem geregelten Markt zugelassen sind) des Gesetzes von 2007 in der jeweils geltenden Fassung („das Gesetz“) in Bezug auf die Veröffentlichung des Jahresfinanzberichts für das Jahr 2019: 1. aias investment public ltd (lei 2138001g526w1kxzu288) – Verhängung einer Verwaltungsstrafe von insgesamt 6.750 € wegen Verstoßes gegen die §§ 9(1) und 37(2)(a) des Gesetzes, 2. al Prochoice group public ltd (lei 213800x4n6a2tp3vl296) – verhängung einer verwaltungsgeldbuße von insgesamt 6.500 € wegen verstoßes gegen abschnitt 9(1) und 37(2)(a) des gesetzes, 3. sfs group public company ltd (lei 2138006us5u8i9dy6t24) – verhängung 4. regallia holdings & investment public ltd (lei 2138002jn5n2vn21br57) – Verhängung einer verwaltungsgeldbuße von insgesamt 5.050 € wegen Verstoßes gegen §§ 9(1) und 37(2)(a) des Gesetzes, 5. isxis investment public ltd (lei 213800bcdb1mzlk5nz58) – Verhängung einer Verwaltungsstrafe von insgesamt 5.050 € wegen Verstoßes gegen §§ 9(1) und 37 (2)(a) des Gesetzes und 6. dapp digital access pass pte investment public company ltd (lei 213800hxvmes8waj4n73) – Verhängung einer Verwaltungsstrafe von insgesamt 4.875 € wegen Verstoßes gegen die Abschnitte 9(1) und 37(2)(a ) des Gesetzes. alle details/begründung der entscheidung der cysec sind/ist im griechischen text der ankündigung enthalten.
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Anhang