Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Sanction Bußgeld
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-08-10
  • Strafbetrag $ 101,844.00 USD
  • Grund der Bestrafung Mit der CIF ICC Intercertus Capital Limited (LEI 549300C7ANWSAJCH4Y03) («die Gesellschaft») wurde ein Vergleich wegen möglicher Verletzung von Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Finanzmärkte für den Zeitraum Januar 2020 bis Mai 2021 geschlossen Instrumenten («die Verordnung») hinsichtlich der Einhaltung von Absatz 5 der Richtlinie zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Differenzkontrakten (CFDs) an Kleinanleger (DI87-09) bezüglich des Verbots der Teilnahme an Umgehungsaktivitäten.
Offenlegungsdetails

Entscheidung des CYSEC-Vorstands

10. August 2022 Veröffentlichung der CYSEC-Vorstandsentscheidung: 10.08.2022 Datum der Vorstandsentscheidung: 18.07.2022 Betreffend: ICC Intercertus Capital Limited Gesetzgebung: Verordnung (EU) Nr. 600/2014 Betreff: Vergleich 100.000 € Gerichtliche Überprüfung: N/A Gerichtliche Überprüfung : N/A Die Cyprus Securities and Exchange Commission («CySEC») möchte Folgendes anmerken: CySEC kann gemäß Artikel 37(4) des Cyprus Securities and Exchange Commission Law von 2009 eine Vergleichsvereinbarung bezüglich eines Verstoßes treffen oder mögliche Verletzung, Handlung oder Unterlassung, für die es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass es sich um einen Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen im Rahmen des regulatorischen Aufgabenbereichs von CySEC handelt. Mit der CIF ICC Intercertus Capital Limited (LEI 549300C7ANWSAJCH4Y03) («die Gesellschaft») wurde ein Vergleich wegen möglicher Verletzung von Artikel 42 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Finanzmärkte für den Zeitraum Januar 2020 bis Mai 2021 geschlossen Instrumenten («die Verordnung») hinsichtlich der Einhaltung von Absatz 5 der Richtlinie zur Beschränkung der Vermarktung, des Vertriebs und des Verkaufs von Differenzkontrakten (CFDs) an Kleinanleger (DI87-09) bezüglich des Verbots der Teilnahme an Umgehungsaktivitäten. Der mit dem Unternehmen erzielte Vergleich für den möglichen Verstoß beläuft sich auf 100.000 €. Die Gesellschaft hat den Betrag von 100.000 € gezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass alle zahlbaren Beträge im Zusammenhang mit Vergleichsvereinbarungen als Einnahmen (Einnahmen) des Finanzministeriums der Republik gelten und keine Einnahmen der CySEC darstellen.
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