Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Sanction Bußgeld
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-04-19
  • Strafbetrag $ 10,220.00 USD
  • Grund der Bestrafung Nichteinhaltung von Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 über Marktmissbrauch, da keine wirksamen Vorkehrungen und Systeme zur Aufdeckung verdächtiger Transaktionen eingerichtet und aufrechterhalten wurden, da die Umstände der Änderung des Marktes nicht angemessen berücksichtigt wurden Preis der Finanzinstrumente (Umfang der Änderung, Zeitraum, Veröffentlichung von Mitteilungen des Emittenten), mit denen gehandelt wird, und die den begründeten Verdacht begründen können, dass eine Transaktion mit dem Finanzinstrument einen Insiderhandel darstellen könnte.
Offenlegungsdetails

Entscheidung des CYSEC-Vorstands

19. April 2022 Veröffentlichung der Entscheidung des cysec-Vorstands: 19.04.2022 Datum der Vorstandsentscheidung: 28.03.2022 zu: BrokerCreditService (Cyprus) Limited Gesetzgebung: Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch Gegenstand: Geldbuße 10.000 € Gerichtliche Überprüfung: Klicken Sie hier Urteil der Gerichtlichen Überprüfung: Klicken Sie hier beschloss auf seiner Sitzung vom 28. März 2022, cif eine Verwaltungsstrafe in Höhe von 10.000 € aufzuerlegen BrokerCreditService (Cyprus) Limited (das „Unternehmen“) wegen Nichteinhaltung von Artikel 16 Absatz 2 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch, da es keine wirksamen Vorkehrungen und Systeme zur Aufdeckung verdächtiger Transaktionen eingerichtet und aufrechterhalten hat, da es die Pflicht nicht eingehalten hat die Umstände der Preisänderung der Finanzinstrumente (Umfang der Änderung, Zeitraum, Veröffentlichung von Mitteilungen des Emittenten), mit denen gehandelt wird, berücksichtigen und die begründeten Verdacht begründen können, dass eine Transaktion mit dem Finanzinstrument dies könnte einen Insiderhandel darstellen. alle details/begründung der entscheidung der cysec sind/ist im griechischen text der ankündigung enthalten.
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