Entscheidung des CYSEC-Vorstands
02. August 2022 Veröffentlichung der Entscheidung des CYSEC-Vorstands: 02.08.2022 Datum der Entscheidung des Vorstands: 14.03.2022 Betreffend: F1 Markets Ltd Gesetzgebung: Das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und geregelte Märkte, DI 144-2014-14 Betreff: Vergleich € 150.000 Gerichtliche Überprüfung: n. z. Urteil der gerichtlichen Überprüfung: n. z um eine Einigung für jede Verletzung oder mögliche Verletzung, Handlung oder Unterlassung zu erzielen, für die es begründeten Anlass zu der Annahme gibt, dass sie unter Verletzung der Bestimmungen der beaufsichtigten Gesetzgebung der CySEC stattfand. Mit der CIF F1 Markets Ltd (LEI 549300AY0188NLJ8V681) („das Unternehmen“) wurde eine Einigung wegen möglicher Verstöße gegen das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und geregelte Märkte von 2017 („das Gesetz“) und die Richtlinie DI144-2014-14 von erzielt die Cyprus Securities and Exchange Commission für die Beaufsichtigung von Wertpapierfirmen („die Richtlinie“). Genauer gesagt umfasste die erzielte Einigung die Bewertung der Compliance des Unternehmens nach Auswertung der Feststellungen sowie der Bewertung der Compliance der Maßnahmen, die das Unternehmen zur Erfüllung der Bedingungen seiner teilweisen Aussetzung ergriffen hat, sowie anderer Korrekturmaßnahmen, die das Unternehmen ergriffen hat für den Zeitraum Juni 2019 bis Juli 2020 in Bezug auf: 1. Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Erfordernis einer CIF-Genehmigung. 2. Artikel 22 Absatz 1 des Gesetzes in Bezug auf die Genehmigungsvoraussetzung von Artikel 17 Absatz 2 des Gesetzes, wie in Artikel 22 der Verordnung 2017/565 festgelegt, und von Artikel 17 Absatz 5 Buchstabe a des Gesetzes , bezüglich der organisatorischen Anforderungen, denen ein CIF genügen muss. 3. Artikel 24 des Gesetzes über Interessenkonflikte. 4. Paragraph 21(f) der Richtlinie bezüglich der variablen Vergütungsbestandteile. Artikel 25(3) des Gesetzes über die allgemeinen Grundsätze und Informationen für Kunden. 2 KT Der mit dem Unternehmen erzielte Vergleich für die möglichen Verstöße beläuft sich auf den Betrag von einhundertfünfzigtausend (150.000 €), den das Unternehmen bereits bezahlt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die aufgrund von Vergleichsvereinbarungen geschuldeten Beträge als Einnahmen (Einnahmen) für das Finanzministerium der Republik berechnet werden und keine Einnahmen der CySEC darstellen.
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