Entscheidung des CYSEC-Vorstands
02. August 2022 Veröffentlichung der Entscheidung des Cysec-Vorstands: 02.08.2022 Datum der Vorstandsentscheidung: 14.03.2022 zu: MAGNUM FX (CYPRUS) LTD Gesetzgebung: Das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und regulierte Märkte, di 144-2014-14 Gegenstand: Vergleich 150.000 € Gerichtliche Überprüfung: n/a Gerichtliche Überprüfung Urteil: n/a Die zypriotische Wertpapier- und Börsenkommission („Cysec“) möchte Folgendes ist zu beachten: cysec ist gemäß Artikel 37(4) des zypriotischen Wertpapier- und Börsengesetzes von 2009 befugt, einen Vergleich für jede Verletzung oder mögliche Verletzung, Handlung oder Unterlassung zu erzielen, für die ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass dies der Fall ist es unter Verstoß gegen die Bestimmungen der überwachten Gesetzgebung von cysec stattfand. mit der cif wurde ein vergleich geschlossen MAGNUM FX (CYPRUS) LTD (lei 213800h18ixnamnaei50) („das Unternehmen“) wegen möglicher Verstöße gegen das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und geregelte Märkte von 2017 („das Gesetz“) und die Richtlinie di144-2014-14 der zypriotischen Wertpapier- und Börsenkommission für die Aufsicht von Wertpapierfirmen („die Richtlinie“). Genauer gesagt, die Untersuchung, für die die Einigung erzielt wurde, nach Informationen, die bei einer Vor-Ort-Inspektion im Unternehmen im Januar 2020 und danach gesammelt wurden und den Zeitraum von Januar 2019 bis Juli 2020 betreffen, in Bezug auf die Einhaltung von: 1. Artikel 5 (1) des Gesetzes über das Erfordernis der cif-Genehmigung. 2. Artikel 22 (1) des Gesetzes, da es offenbar nicht immer die in Kapitel i festgelegten Bedingungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung und insbesondere die Artikel 17 (2) und 17 (9) des Gesetzes erfüllt das Gesetz. 3. Artikel 24 des Gesetzes über Interessenkonflikte. 4. Artikel 25(1) und 25(3) des Gesetzes über die allgemeinen Grundsätze und Informationen für Kunden. 5. Paragraph 21(g) der Richtlinie bezüglich der variablen Vergütungsbestandteile. Der mit dem Unternehmen erzielte Vergleich für die möglichen Verstöße beläuft sich auf den Betrag von einhundertfünfzigtausend (150.000 €), den das Unternehmen bereits gezahlt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die aufgrund von Vergleichsvereinbarungen geschuldeten Beträge als Einnahmen (Einnahmen) für die Staatskasse der Republik berechnet werden und keine Einnahmen von Cysec darstellen.
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