Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Sanction Dauerhafte Geschäftsaufgabe / Entzug der Lizenz
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-06-07
  • Grund der Bestrafung die Gesellschaft (Mitglied des ICF) erscheint vorerst aus Gründen, die in direktem Zusammenhang mit ihren finanziellen Verhältnissen stehen, nicht in der Lage, ihren Verpflichtungen aus Anlegerforderungen nachzukommen, und hat auch keine Aussicht, dies bald tun zu können.
Offenlegungsdetails

Entscheidung des CYSEC-Vorstands

7. Juni 2022 Veröffentlichung der CYSEC-Vorstandsentscheidung: 07.06.2022 Datum der Vorstandsentscheidung: 28.03.2022 Betreffend: Maxigrid Ltd Gesetzgebung: Richtlinie zum Anlegerentschädigungsfonds Betreff: Einleitung des Entschädigungsverfahrens durch den Anlegerentschädigungsfonds (ICF) Gerichtliche Überprüfung: Klick hier Urteil der gerichtlichen Überprüfung: Klicken Sie hier Der Vorstand der Cyprus Securities Exchange Commission (die „CySEC“) informiert die Öffentlichkeit und insbesondere die betroffenen Kunden von Maxigrid Ltd (das „Unternehmen“) über Folgendes: 1. Die Zulassung der zypriotischen Investmentfirma von Maxigrid Ltd, Nummer 145/11, wurde am 14. Februar 2022 zurückgezogen. 2. Gemäß Absatz 18(1)(a) der Richtlinie DI87-07 für den Betrieb des Anlegerentschädigungsfonds (RAD 76/2019), CySEC festgestellt hat, dass die Gesellschaft (Mitglied des ICF) vorerst aus Gründen, die direkt mit ihren finanziellen Verhältnissen zusammenhängen, offenbar nicht in der Lage ist, ihren Verpflichtungen aus Anlegerforderungen nachzukommen, und keine Aussicht hat, bald d o so. 3. CySEC hat den Investors Compensation Fund (der „Fonds“) über seine Feststellung gemäß Punkt (2) oben informiert, was das Verfahren zur Zahlung der Entschädigung einleitet. Nach der Einleitung veröffentlicht der Fonds in mindestens zwei (2) Zeitungen mit nationaler Berichterstattung eine Aufforderung zur Einreichung von Entschädigungsanträgen, in der das Verfahren für die Einreichung der entsprechenden Anträge, die Frist für ihre Einreichung und deren Inhalt angegeben sind mit Teil V der Richtlinie DI87-07 (RAD 76/2019). Die besagte Veröffentlichung wird auch auf der Website der CySEC veröffentlicht. 4. Alle betroffenen Kunden (Covered Clients der Gesellschaft) werden aufgefordert, die Richtlinie DI87-07 (RAD 76/2019) sowie die vom Fonds zu veröffentlichenden Informationen zu studieren und alle geeigneten Maßnahmen zu ergreifen.
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Anhang