Entscheidung des CYSEC-Vorstands
6. Juli 2022 Veröffentlichung der Entscheidung des Cysec-Vorstands: 06.07.2022 Datum der Vorstandsentscheidung: 16.05.2022 zu: BCM Begin Capital Markets CY Ltd Gesetzgebung: Wertpapierdienstleistungen und -tätigkeiten und geregelte Märkte Gegenstand: Vergleich 170.000 € Gerichtliche Überprüfung: n/a Gerichtliche Überprüfung Entscheidung: n/a Die zypriotische Wertpapier- und Börsenkommission («cysec») möchte Folgendes anmerken: cysec, unter Artikel 37(4) des zypriotischen Wertpapier- und Börsenkommissionsgesetzes von 2009 kann eine Vergleichsvereinbarung in Bezug auf jede Verletzung oder mögliche Verletzung, Handlung oder Unterlassung treffen, für die Grund zu der Annahme besteht, dass sie gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstößt regulatorischer Aufgabenbereich von cysec. Mit der cif wurde eine Einigung erzielt BCM Begin Capital Markets CY Ltd («das Unternehmen») für mögliche Verstösse gegen das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und geregelte Märkte von 2017 – l.87(i)/2017 («das Gesetz»). Genauer gesagt umfasste die Untersuchung, für die der Vergleich erzielt wurde, für den Zeitraum Januar 2021 bis April 2022 die Bewertung der Einhaltung der folgenden Bestimmungen durch das Unternehmen: 1. Artikel 25, Absatz (1) und (3), des Gesetzes, in Bezug auf allgemeine Grundsätze und Informationen für Kunden. 2. Artikel 5 Absatz 1 des Gesetzes über das Erfordernis einer cif-Genehmigung. Der mit dem Unternehmen erzielte Vergleich für mögliche Verstöße beläuft sich auf 170.000 €. Das Unternehmen hat den Betrag von 170.000 € gezahlt. Es wird darauf hingewiesen, dass alle im Zusammenhang mit Vergleichsvereinbarungen zu zahlenden Beträge als Einnahmen (Einnahmen) der Staatskasse der Republik gelten und keine Einnahmen von Cysec darstellen.
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