Entscheidung des CYSEC-Vorstands
30. Juni 2022 Veröffentlichung der Entscheidung des cysec-Vorstands: 30.06.2022 Datum der Vorstandsentscheidung: 23.05.2022 zu: FOREX TB Ltd Gesetzgebung: Das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und geregelte Märkte, di 144-2014-14 Gegenstand: Vergleich 270.000 € Gerichtliche Überprüfung: n/a Gerichtliche Überprüfung Entscheidung: n/a Die zypriotische Wertpapier- und Börsenkommission („Cysec“) möchte Folgendes ist zu beachten: cysec ist gemäß Artikel 37(4) des zypriotischen Wertpapier- und Börsengesetzes von 2009 befugt, einen Vergleich für jede Verletzung oder mögliche Verletzung, Handlung oder Unterlassung zu erzielen, für die ein hinreichender Grund zu der Annahme besteht, dass dies der Fall ist es unter Verstoß gegen die Bestimmungen der überwachten Gesetzgebung von cysec stattfand. mit der cif wurde ein vergleich geschlossen FOREX TB Ltd („das Unternehmen“) für mögliche Verstöße gegen das Gesetz über Wertpapierdienstleistungen und -aktivitäten und geregelte Märkte von 2017 („das Gesetz“) die Richtlinie di144-2014-14 der zypriotischen Wertpapier- und Börsenkommission zur Aufsicht über Wertpapierdienstleistungsunternehmen ( „die di144-2014-14“). Genauer gesagt umfasste die Untersuchung, für die der Vergleich erzielt wurde, die Bewertung der Compliance des Unternehmens für den Zeitraum von April 2020 bis Dezember 2021 nach dem Bericht des internen Prüfers vom April 2020 und anderen geprüften Informationen in Bezug auf: 1. Artikel 5 ( 1) des Gesetzes über die cif-Genehmigungspflicht. 2. Art. 22 Abs. 1 des Gesetzes über die in Art. 17 Abs. 2 und 17 Abs. 5 Buchst. a des genannten Gesetzes festgelegten Zulassungsbedingungen bezüglich der organisatorischen Anforderungen, die eine cif zu erfüllen hat. 3. Artikel 24(1) des Gesetzes über Interessenkonflikte. 4. Artikel 25, Abschnitte (1) und (3), des Gesetzes über die allgemeinen Grundsätze und Informationen für Kunden. 5. Artikel 26, Abschnitte (1) und (3)(a), des Gesetzes in Bezug auf die Beurteilung der Eignung und Angemessenheit und die Berichterstattung an Kunden. 2 6. Paragraph 21(g) der Richtlinie di144-2014-14 bezüglich der variablen Vergütungsbestandteile. Der mit dem Unternehmen erzielte Vergleich für die möglichen Verstöße beläuft sich auf einen Betrag von 270.000 €, den das Unternehmen bereits gezahlt hat. Es wird darauf hingewiesen, dass die aufgrund von Vergleichsvereinbarungen geschuldeten Beträge als Einnahmen (Einnahmen) für die Staatskasse der Republik berechnet werden und keine Einnahmen von Cysec darstellen.
Orginal ansehen