Entscheidung des CYSEC-Vorstands
21. Juni 2022 Veröffentlichung der Entscheidung des CYSEC-Vorstands: 21.06.2022 Datum der Entscheidung des Vorstands: 02.05.2022 Betreffend: Credit Financier Invest (CFI) Limited Legislation: The Prevention and Suppression of Money Laundering and Terrorist Financing Law Subject: Settlement € 150.000 Judicial Review: N /A Urteil der gerichtlichen Überprüfung: N/A Die Cyprus Securities and Exchange Commission («CySEC») möchte Folgendes anmerken: CySEC kann gemäß Artikel 37(4) des Cyprus Securities and Exchange Commission Law von 2009 eine Einigung erzielen Vereinbarung bezüglich eines Verstoßes oder eines möglichen Verstoßes, einer Handlung oder Unterlassung, für die ein begründeter Anlass zu der Annahme besteht, dass sie unter Verstoß gegen die Bestimmungen der von CySEC überwachten Gesetze erfolgt ist. Mit CIF Credit Financier Invest (CFI) Limited («das Unternehmen») wurde eine Vergleichsvereinbarung für mögliche Verstösse gegen das Gesetz zur Verhütung und Unterdrückung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung in der geänderten Fassung von 2007 (das «Gesetz») geschlossen erschien bei einer Inspektion, die im Dezember 2020 stattfand. Genauer gesagt beinhaltete die erzielte Einigung die Bewertung der Einhaltung von: 1. Artikel 58(a) des Gesetzes über die Anwendung angemessener und geeigneter Verfahren in Bezug auf die Kundenidentifikation und den Kunden Due Diligence, 2. Artikel 58(e) des Gesetzes über die detaillierte Prüfung jeder Transaktion, die ihrer Natur nach als besonders anfällig für Geldwäschedelikte oder Terrorismusfinanzierung angesehen werden kann, und 3. Artikel 58(f) (i) des Gesetzes in Bezug auf die Information der Mitarbeiter des Unternehmens in Bezug auf die Systeme und Verfahren, denen das Unternehmen folgt. Der mit dem Unternehmen erzielte Vergleich bezüglich möglicher Verstöße gegen seine aufsichtsrechtlichen Verpflichtungen beläuft sich auf 150.000 €. Die Gesellschaft hat bereits den Betrag von 150.000 € beglichen. Alle zahlbaren Beträge im Zusammenhang mit Vergleichsvereinbarungen gelten als Einnahmen (Einnahmen) des Finanzministeriums der Republik und stellen keine Einnahmen der CySEC dar.
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