Financial Services Agency

Jahr 2000Von der Regierung reguliert

Financial Services Agency (FSA) überwacht alle Finanzdienstleister, einschließlich Broker, in Japan. Das ultimative Ziel der japanischen FSA ist es, das Finanzsystem des Landes aufrechtzuerhalten und seine Stabilität zu gewährleisten. Es ist auch für den Schutz von Wertpapierinvestoren, Versicherungsnehmern und Einlegern verantwortlich. Es erreicht seine Ziele auf verschiedene Weise, einschließlich Planung und Politikgestaltung, Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, Überwachung von Wertpapiergeschäften und Inspektion von Finanzinstituten im privaten Sektor. Bei der Gründung der FSA handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsbehörde. Seine Zuständigkeiten wurden jedoch im Jahr 2001 erweitert, als es der externe Vertreter des Kabinetts von Japan wurde. Es übernahm die Verantwortung des Ausschusses für Finanzrekonstruktion und übernahm auch die Verantwortung für gescheiterte Finanzinstitute. Heute ist die FSA Japan dem japanischen Finanzminister gegenüber rechenschaftspflichtig und verfügt über ein weites Verantwortungsspektrum.

Broker offenlegen
Warning Geschäftsanpassung
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Abgleich der Zulassungsnummer
  • Offenlegungszeit 2020-11-27
  • Grund der Bestrafung Eine Situation, in der eine große Anzahl von Außendienstmitarbeitern über einen langen Zeitraum durch äußerst unzureichende Unternehmensführungssysteme usw. kontinuierlich und ständig gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen.
Offenlegungsdetails

In Bezug auf Verwaltungsverfahren gegen Create Japan Co., Ltd.

Empfehlungen basierend auf Testergebnissen für Create Japan Co., Ltd. 1. Inhalt der Empfehlung Der Direktor des lokalen Finanzbüros von Kanto gründete Create Japan Co., Ltd. (Chuo-ku, Tokio, Unternehmensnummer 5010001141300, Präsident Yoshio Io, Kapital 303 Millionen Yen, 53 Vollzeitbeamte und -angestellte, Finanztyp 1 Instrumentengeschäft) Als Ergebnis einer Inspektion eines Finanzinstrumente-Geschäftsführers, eines Finanzinstrumente-Geschäfts des Typs II, im Folgenden als „Gesellschaft“ bezeichnet), wurden die folgenden Probleme mit dem Finanzinstrumente-Geschäftsführer festgestellt, also heute die Wertpapiere und Börsenaufsichtskommission Sie empfahl dem Ministerpräsidenten und dem Beauftragten der Finanzdienstleistungsagentur, Verwaltungshandlungen auf der Grundlage der Bestimmungen von Artikel 20 Absatz 1 des Gesetzes zur Errichtung der Finanzdienstleistungsagentur zu treffen. 2. Fakten: Aufgrund eines extrem schlechten Geschäftsverwaltungssystems usw. hat eine große Anzahl von Handelsvertretern über einen langen Zeitraum kontinuierlich und ständig gegen Gesetze und Vorschriften verstoßen. (1) Verstöße werden begangen. und im Zeitraum von Januar 2019 bis Januar 2020 eröffneten 32 Vertriebsmitarbeiter unseres Unternehmens neue Konten für 74 potenzielle Kunden.Als Ergebnis der Prüfung des Status des Telemarketings im Zusammenhang mit der Transaktion wurden die folgenden Tatsachen bestätigt. A. Verletzung der Verpflichtung zur Bestätigung der Annahme des Angebots Um zu vermeiden, dass das Angebot aufgrund der Ablehnung des Angebots zur Eröffnung eines neuen Kontos von Interessenten nicht durchgeführt werden kann, haben 10 Außendienstmitarbeiter 18 Interessenten gebeten, das Angebot anzunehmen. Die Aufforderung wurde durchgeführt, ohne zu bestätigen, ob die Absicht bestand, die Aufforderung anzunehmen oder nicht. B Verstoß gegen das Verbot der erneuten Anwerbung Obwohl 30 Außendienstmitarbeiter ihre Absicht bekundet hatten, die weitere Anwerbung von 40 potenziellen Kunden abzulehnen, priorisierten sie die Verbesserung ihrer eigenen Verkaufsleistung und führten zu einem späteren Zeitpunkt Telefonate durch. Es wird davon ausgegangen, dass die oben genannte Handlung bei der Gesellschaft unter Artikel 38, Punkt 5 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes fällt. Darüber hinaus wird anerkannt, dass die Handlung des oben genannten B bei der Gesellschaft unter Artikel 38, Punkt 6 desselben Gesetzes fällt. (2) Äußerst nachlässiges Geschäftsführungssystem etc. Die oben unter (1) beschriebene Situation wird seit spätestens April 2016 kontinuierlich und ständig festgestellt, folgende betriebliche Probleme wurden festgestellt. A. Der Präsident und stellvertretende Direktor erkennt leicht, dass es kein Problem mit der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften gibt, solange es keine Beschwerden von Kunden gibt.Es wurde nicht anerkannt, dass Risiken in Übereinstimmung mit dem Geschäftsmodell des Unternehmens verwaltet werden sollten, und es wurde nicht berücksichtigt oder eine Diskussion über diese Angelegenheiten innerhalb des Unternehmens geführt wurde. B. Um den Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens aufrechtzuerhalten und zu erweitern, hat der für den Verkauf zuständige leitende Angestellte die unter (1) oben beschriebene Verletzung von Gesetzen und Vorschriften eher toleriert und Verkäufe ohne Rücksicht auf die Gesetzesverletzung durchgeführt und Vorschriften durch viele Verkäufer.Ich vermiete C. Der für die interne Kontrolle zuständige Beauftragte hat die Notwendigkeit der Überwachung der täglichen Verkaufsaktivitäten des Verkaufspersonals nicht erkannt und daher kein Managementsystem eingerichtet, um die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften durch eine solche Überwachung sicherzustellen. Wie oben beschrieben, hat das Management des Unternehmens die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften vernachlässigt, weil es der Erzielung von Gewinnen für das Unternehmen den Vorrang gibt. (Anmerkung) Der Präsident und der stellvertretende Direktor usw. in (2) oben sind mit den Titeln ab dem Stichtag der Inspektion (24. Januar 2020) aufgeführt. (Referenzartikel) ○ Gesetz über Finanzinstrumente und Börsen (Gesetz Nr. 25 von 1948) (Auszug) (Verbotene Handlungen) Artikel 38 Unternehmer von Finanzinstrumenten usw. oder ihre leitenden Angestellten oder Angestellten dürfen keine der folgenden Handlungen begehen: sollten nicht . (weggefallen) 1 bis 4 (weggelassen) 5. Verträge für Geschäfte mit Finanzinstrumenten (beschränkt auf diejenigen, die in der Kabinettsverordnung zum Schutz der Anleger erforderlich sind, unter Berücksichtigung des Inhalts des Vertrags für Geschäfte mit Finanzinstrumenten und anderer Umstände) Akt der Anwerbung a Kunden, ohne vor Vertragsabschluss zu bestätigen, ob der Kunde bereit ist, die Aufforderung anzunehmen oder nicht (vi) Finanzinstrumente-Transaktionsvertrag (unter Berücksichtigung des Inhalts des Finanzinstrumente-Transaktionsvertrags und anderer Umstände), beschränkt auf die durch Cabinet Order festgelegten wie zum Schutz der Anleger erforderlich.) der Absicht des Kunden, den Finanzinstrumente-Geschäftsvertrag nicht abzuschließen Gesetz, die Aufforderung trotz angezeigter Aufforderung fortzusetzen (einschließlich der Absicht, dies nicht zu tun) (im Folgenden weggelassen) usw. sind untersagt ) Artikel 16-4 (weggefallen) und (i) Vermittlung, Maklertätigkeit (ausgenommen Maklertätigkeit für das Clearing von Wertpapieren usw.) oder Vertretung für die folgenden Transaktionen zwischen Marktderivattransaktionen im Namen von Kunden oder Erbringung von Vermittlungsleistungen, Vermittlungsleistungen oder Vermittlungsleistungen zur Betrauung dieser Transaktionen: (a) a Vertrag, in dem die Parteien des Kaufs oder Verkaufs Finanzinstrumente kaufen oder verkaufen (die in Artikel 2, Absatz 24, Punkt (ii) oder Punkt (iii) des Gesetzes aufgeführten oder im Folgenden gilt das Gleiche in diesem Punkt) und a Verkauf oder Kauf, bei dem ein Versprechen gegeben wird, eine Gegenleistung für den Kauf und Verkauf des Finanzinstruments zu zahlen oder zu erhalten, das Gegenstand des Verkaufs oder Rückkaufs ist. In einigen Fällen Transaktionen, die durch Zahlung und Erhalt der Differenz abgewickelt werden können (im Folgenden weggelassen)
Orginal ansehen
Anhang