In Bezug auf administrative Maßnahmen gegen FX Prime durch GMO, Inc.
Administrative Maßnahmen gegen FX Prime von GMO, Inc. 19. August 2020 Kanto Local Finance Bureau 1. Als Ergebnis einer Inspektion von FX Prime durch GMO Co., Ltd. (Hauptsitz: Shibuya-ku, Tokio, Unternehmensnummer 3011001049147) (im Folgenden als „das Unternehmen“ bezeichnet) wurden die folgenden Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften festgestellt , so wurde von der Securities and Exchange Surveillance Commission eine Empfehlung zum Verwaltungshandeln erlassen (vom 4. August 2020). Werbung, die den Tatsachen deutlich widerspricht Die folgenden Probleme wurden in Bezug auf Internetwerbung usw. zwischen dem 6. Juni und dem 18. November 2019 festgestellt. Unser System bezog sich auf Handelstools für den außerbörslichen Margenhandel mit Devisen, die von unserem Unternehmen bereitgestellt wurden, im Falle einer unlimitierten Bestellung, wenn es zwischen dem Zeitpunkt der Auftragserteilung durch den Kunden und dem Zeitpunkt der Vertrag verarbeitet wird, handelt es sich um eine Spezifikation, die das Auftreten einer Preisdifferenz zwischen dem Vertragspreis und dem tatsächlichen Vertragspreis nicht beseitigen kann (im Folgenden als „Slippage“ bezeichnet). Im Jahr 2014 erhielt das Unternehmen im Rahmen einer internen Studie über Slippage einen Bericht über die Systemspezifikationen von der verantwortlichen Person der Systemabteilung, und die Direktoren, der Generaldirektor der Abteilung Legal Compliance usw. teilten die Anerkennung Die im Jahr 2018 erhaltenen Informationen wurden vom Präsidenten, den Direktoren, Geschäftsführern, Gruppenleitern usw. geteilt. Unter diesen Umständen haben die Ergebnisse einer Umfrage zum Auftreten von Slippage durch Unternehmen A, ein externes Forschungsunternehmen, die wir von 2017 bis 2019 in Auftrag gegeben haben, ergeben, dass Slippage tatsächlich mehrmals in unserem System aufgetreten ist, als bestätigt wurde, dass dies der Fall war , wir waren uns unserer oben beschriebenen Systemspezifikationen bewusst, und zumindest bei der Untersuchung im Jahr 2018 erhielten wir einen Bericht von Unternehmen A, der darauf hindeutete, dass es zu einem Ausrutscher kam, ohne Maßnahmen zu ergreifen, um die Möglichkeit eines Ausrutschens im Wesentlichen zu bestätigen in seinem System aufgetreten ist, einschließlich Bestätigung der detaillierten Situation, obwohl er es mündlich erhalten hat. (Die Ergebnisse der Untersuchung, dass es zu mehrfachem Ausrutschen kam, werden nicht beschrieben.) ” einen Artikel veröffentlicht, der erheblich von den Tatsachen abweicht. Darüber hinaus war uns zwar bewusst, dass es zu Abweichungen in den Systemspezifikationen unseres Unternehmens kommen konnte, die Anzeigenprüfung durch die Compliance-Abteilung und die interne Prüfung durch die Revisionsabteilung beschränkten sich jedoch auf Prüfungen und Prüfungen auf der Grundlage formaler Ausdrücke. , übersah eine deutliche Unwahrheit Hinweis auf das Auftreten von Schlupf. Die obige Handlung unseres Unternehmens ist eine Darstellung, die sich erheblich von den Tatsachen bezüglich der Durchführung des Finanzinstrumentegeschäfts unterscheidet und gegen Artikel 37 Absatz 2 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes verstößt. 2. Auf der Grundlage des Vorstehenden wurden heute gemäß den Bestimmungen von Artikel 51 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes die folgenden administrativen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen. [Geschäftsverbesserungsanordnung] Erklären Sie dem Kunden unverzüglich den Inhalt dieser Verwaltungsmaßnahme und ergreifen Sie auf Anfrage des Kunden geeignete Maßnahmen. Formulierung und kontinuierliche Umsetzung von Maßnahmen, um eine Wiederholung dieser Angelegenheit zu verhindern, wie z. B. die Einrichtung eines Werbescreeningsystems und die Entwicklung eines Geschäftsmanagementsystems, eines Geschäftsbetriebssystems und eines internen Kontrollsystems für die angemessene Durchführung von Transaktionen mit Finanzinstrumenten. Um zu klären, wo die Verantwortung für diese Angelegenheit liegt. Bitte reichen Sie bis zum 23. September 2020 (Mittwoch) und von da an, bis alle oben genannten Punkte abgeschlossen sind, einen schriftlichen Bericht über die oben genannte Antwort und den Umsetzungsstatus ein.
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