Verwaltungsklage gegen Rakuten Securities Co., Ltd.
16. November 2005 Finanzdienstleistungsagentur Rakuten Securities Australia Verwaltungsverfahren gegen Aktiengesellschaften 1. Rakuten Securities Australia Gestützt auf § 59 Abs. 1 WpHG haben wir die Aktiengesellschaft aufgefordert, gemäß Finanzaufsichtsamt Nr. 2690 vom 20.09.2005 und Finanzaufsichtsamt Nr. 3045 vom 27.10.2005 folgende Verstöße zu melden von Gesetzen und Vorschriften gefunden. Situation, in der erkannt wird, dass die Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems im Zusammenhang mit der Wertpapierbranche unzureichend ist. Ich wurde soeben aufgefordert, die Ursache des Vorfalls und Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens zu melden. Als Reaktion darauf wird das Unternehmen planmäßig und schrittweise Maßnahmen zur Vermeidung von Wiederholungen ergreifen, wie beispielsweise die Stärkung des Systems und die Erhöhung der Zahl der Call-Center-Betreiber Am 26. September wurde den Behörden der Bericht vorgelegt, dass eine gründliche Betriebsführung, wie beispielsweise ein Kapazitätsmanagement, durchgeführt werde. Danach, am 24.10.2018, kam es auch bei uns zu einem längeren Systemausfall, bedingt durch das Hinzufügen neuer Produkte ohne die Dies hat fast die gleiche Ursache wie der Fehler vom 29. August 2019. Entgegen dem Inhalt des obigen Berichts haben wir geeignete Maßnahmen ergriffen, um ein erneutes Auftreten von Fehlern zu verhindern, die über einen längeren Zeitraum zu Systemausfällen geführt haben Es wird anerkannt, dass es nicht rechtzeitig ausgeführt wurde. Die obige Situation unseres Unternehmens basiert auf Artikel 10-11 der Cabinet Office Ordinance on Act Regulations for Securities Companies auf der Grundlage von Artikel 43-2 des Securities and Exchange Act, der besagt, dass „die Verwaltung elektronischer Informationsverarbeitungssysteme im Zusammenhang mit das Wertpapiergeschäft ist angemessen Es wird anerkannt, dass es unter die Situation fällt, in der anerkannt wird, dass dies nicht der Fall ist. 2. Auf der Grundlage des oben Gesagten wurden heute die folgenden administrativen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen. [Geschäftsverbesserungsauftrag] (1) Bestätigen und untersuchen Sie den aktuellen Zustand des Systems vollständig und ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen, um neue Systemausfälle zu verhindern. (2) Sicherstellung des stabilen Betriebs des Systems so schnell wie möglich und Streben nach zeitnaher Wiederherstellung im Falle eines Systemausfalls und angemessener Kundendienst. (3) Klären Sie, wer für das Wiederauftreten von langfristigen Systemausfällen aufgrund von Systemausfällen verantwortlich ist. (4) Bis zum 30. November den Status der für den 26. November geplanten Systemverbesserungen schriftlich melden und auf der Grundlage dieses Berichts geeignete Maßnahmen ergreifen. Bezüglich (1) bis (3) oben, teilen Sie uns bitte bis zum 15. Dezember 2005 schriftlich den Stand der Antwort mit.
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