Financial Services Agency

Jahr 2000Von der Regierung reguliert

Financial Services Agency (FSA) überwacht alle Finanzdienstleister, einschließlich Broker, in Japan. Das ultimative Ziel der japanischen FSA ist es, das Finanzsystem des Landes aufrechtzuerhalten und seine Stabilität zu gewährleisten. Es ist auch für den Schutz von Wertpapierinvestoren, Versicherungsnehmern und Einlegern verantwortlich. Es erreicht seine Ziele auf verschiedene Weise, einschließlich Planung und Politikgestaltung, Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, Überwachung von Wertpapiergeschäften und Inspektion von Finanzinstituten im privaten Sektor. Bei der Gründung der FSA handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsbehörde. Seine Zuständigkeiten wurden jedoch im Jahr 2001 erweitert, als es der externe Vertreter des Kabinetts von Japan wurde. Es übernahm die Verantwortung des Ausschusses für Finanzrekonstruktion und übernahm auch die Verantwortung für gescheiterte Finanzinstitute. Heute ist die FSA Japan dem japanischen Finanzminister gegenüber rechenschaftspflichtig und verfügt über ein weites Verantwortungsspektrum.

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Warning Geschäftsanpassung
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Abgleich der Zulassungsnummer
  • Offenlegungszeit 2005-11-02
  • Grund der Bestrafung Irreführende Darstellungen wichtiger Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Verkauf oder Kauf von Wertpapieren oder anderen Transaktionen
Offenlegungsdetails

In Bezug auf Verwaltungsverfahren gegen Matsui Securities Co., Ltd.

2. November 2005 Finanzdienstleistungsagentur Matsui Verwaltungsverfahren gegen Aktiengesellschaften 1. Matsui Als Ergebnis der Prüfung durch die Wertpapier- und Börsenaufsichtsbehörde der Aktiengesellschaft wurde die Rechtsverletzung wie folgt festgestellt und eine Verwaltungsmaßnahme empfohlen (26.10.2005, in neuem Fenster öffnen ) . Irreführende Darstellungen wichtiger Sachverhalte beim Verkauf und Kauf von Wertpapieren und anderen Transaktionen Bei der Anbahnung von Kreditgeschäften (Margenhandel gemäß den mit dem Kunden vereinbarten Einzelheiten zu Kreditgebühr, Kreditlaufzeit und Zinssatz) in Bezug auf die Wichtigkeit Frage der Kreditlaufzeit im allgemeinen Margenhandel, in bestimmten Fällen wie Aktiensplits Trotz der Tatsache, dass Fälligkeiten festgelegt werden können, wurde in Unternehmensbroschüren irreführend darauf hingewiesen, dass Kreditfälligkeiten nie festgelegt wurden. Die oben genannten Handlungen der Gesellschaft stehen im Einklang mit Artikel 42, Absatz 1, Punkt 10 des Wertpapier- und Börsengesetzes, Artikel 4, Punkt 1 der Cabinet Office Ordinance Concerning Act Regulations, etc. of Securities Companies based on Item 9), „ Handlungen der irreführenden Darstellung wichtiger Angelegenheiten in Bezug auf den Verkauf und Kauf von Wertpapieren und andere Transaktionen“, die als darunter fallend anerkannt sind 2. Auf der Grundlage des oben Gesagten wurden heute die folgenden administrativen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen. [Geschäftsverbesserungsanordnung] (1) Klärung der Verantwortlichkeit. (2) Verbesserung und Stärkung des internen Kontrollsystems, einschließlich des Werbescreening-Systems. (3) Sicherstellung des Compliance-Bewusstseins bei Führungskräften und Mitarbeitern sowie Durchführung von Schulungen. Bezüglich der oben genannten Punkte melden Sie bitte den Antwortstatus schriftlich bis zum 2. Dezember 2005.
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Anhang
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