Financial Services Agency

Jahr 2000Von der Regierung reguliert

Financial Services Agency (FSA) überwacht alle Finanzdienstleister, einschließlich Broker, in Japan. Das ultimative Ziel der japanischen FSA ist es, das Finanzsystem des Landes aufrechtzuerhalten und seine Stabilität zu gewährleisten. Es ist auch für den Schutz von Wertpapierinvestoren, Versicherungsnehmern und Einlegern verantwortlich. Es erreicht seine Ziele auf verschiedene Weise, einschließlich Planung und Politikgestaltung, Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, Überwachung von Wertpapiergeschäften und Inspektion von Finanzinstituten im privaten Sektor. Bei der Gründung der FSA handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsbehörde. Seine Zuständigkeiten wurden jedoch im Jahr 2001 erweitert, als es der externe Vertreter des Kabinetts von Japan wurde. Es übernahm die Verantwortung des Ausschusses für Finanzrekonstruktion und übernahm auch die Verantwortung für gescheiterte Finanzinstitute. Heute ist die FSA Japan dem japanischen Finanzminister gegenüber rechenschaftspflichtig und verfügt über ein weites Verantwortungsspektrum.

Broker offenlegen
Warning Mündliche Verwarnung
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Abgleich der Zulassungsnummer
  • Offenlegungszeit 2003-04-04
  • Grund der Bestrafung Versäumnis, die Identität von Transaktionen zu überprüfen, bei denen der Verdacht auf Identitätsdiebstahl besteht
Offenlegungsdetails

Verwaltungsverfahren gegen kabu.com Securities Co., Ltd.

4. April 2003 Financial Services Agency Administrative Maßnahmen gegen kabu.com Securities Co., Ltd. 1. Als Ergebnis einer Inspektion durch die Securities and Exchange Surveillance Commission von kabu.com Securities wurden die folgenden Rechtsverstöße festgestellt und eine Empfehlung ausgesprochen, administrative Maßnahmen einzuleiten (öffnet in einem neuen Fenster am 28. März 2003) . ○ Nichtüberprüfung der Identität fälschungsverdächtiger Transaktionen Trotz des Verdachts, dass der Auftraggeber sich als Inhaber der Transaktion ausgibt, wurde der Auftrag ohne Identitätsprüfung angenommen und ausgeführt. Die oben genannten Handlungen sind durch Artikel 3, Absatz 1, Punkt 29 des Gesetzes zur Durchsetzung des Gesetzes über die Identitätsprüfung usw. von Kunden durch Finanzinstitute usw. verboten. Es fällt unter die Handlung, die Identität von Kunden bei der Durchführung nicht zu überprüfen solche Transaktionen und wird als Verstoß gegen Artikel 3 Absatz 1 des Gesetzes über die Identitätsprüfung usw. von Kunden usw. von Finanzinstituten usw. angesehen. 2. Auf der Grundlage des Vorstehenden wurden heute die folgenden administrativen Maßnahmen gegen kabu.com Securities Co., Ltd. gemäß den Bestimmungen von Artikel 9 des Gesetzes über die Überprüfung der Kundenidentität durch Finanzinstitute usw. ergriffen. (1) Berichtigungsanordnung ○ Berichtigung des Verstoßes. ○ Klärung der Zuständigkeit. ○ Gründliches Bewusstsein für Rechtskonformität bei Führungskräften und Mitarbeitern. ○ Bauen Sie ein Kundenverwaltungssystem auf, das eine gründliche Identitätsprüfung beinhaltet. ○ Umfassende Prüfung interner Managementregeln wie z. B. Kundenmanagementreglemente. (2) Schriftlicher Bericht bis 6. Mai 2003 über den Stand der Beantwortung von (1) oben.
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Anhang
Mehr aufsichtsrechtliche Offenlegungen

Warning

2005-11-16

Sanction

2009-03-24

Warning

2006-06-07

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