Verwaltungsklage gegen Nomura Securities Co., Ltd.
3. Juli 2008 Finanzdienstleistungsagentur NOMURA Erhielt eine Strafanzeige der Securities and Exchange Surveillance Commission wegen des Verdachts des Insiderhandels in Bezug auf Verwaltungshandlungen gegen eine Aktiengesellschaft. NOMURA In Bezug auf Aktientransaktionen usw. durch ehemalige Mitarbeiter von Als Ergebnis einer Prüfung auf der Grundlage des Inhalts der Wiederholungspräventionsmaßnahmen usw. wurde die folgende Situation festgestellt. ○ Situation, die vom Standpunkt des internen Kontrollsystems im Einklang mit Geschäftsdiversifizierung und Globalisierung als unzureichend eingestuft wurde (1) Jüngste finanzielle Situation Das Unternehmen diversifiziert und internationalisiert sein Geschäft auch inmitten des globalen Trends der Globalisierung des Geschäfts und der Diversifizierung von In- Als Ergebnis der Überprüfung aus Sicht von Takato kann zwar nicht gesagt werden, dass es sich um einen Verstoß gegen Gesetze und Vorschriften handelt (Kabinettsverordnung Artikel 123, Punkt 5 über das Geschäft mit Finanzinstrumenten usw. basierend auf Artikel 40, Ziffer 2 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes), wurden wie oben beschrieben Unzulänglichkeiten festgestellt. 1. Es kann nicht gesagt werden, dass es keine Probleme mit dem Informationsmanagementsystem innerhalb des Unternehmens gab 2. Die internen Regeln und Verfahren, die im Hinblick auf den Insiderhandelsvorfall durch den ehemaligen Manager des Unternehmens im Jahr 2003 überprüft wurden, waren ausreichend zu der Zeit, aber sie spiegeln nicht notwendigerweise die Diversifizierung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens wider notwendig, um ein ausreichendes System und einen Mechanismus für diese Konstruktion vorzubereiten. Neben der Bekanntgabe der Einzelheiten der Untersuchung arbeiten wir daran, Maßnahmen zur Verhinderung eines erneuten Auftretens und die Verantwortlichkeiten zu klären. Darüber hinaus wird die Gesellschaft jedoch als Reaktion auf künftige Veränderungen im Geschäft und Umfeld ein noch höheres Maß an internem Kontrollsystem einrichten, z. B. ein System zur unverzüglichen Identifizierung und Umsetzung neuer zusätzlicher Maßnahmen Diesbezüglich ist es erforderlich, den Geschäftsbetrieb zu verbessern. Wie oben beschrieben, wurde das System der Gesellschaft zur Verhinderung von unlauterem Handel in Bezug auf Unternehmensinformationen aus Sicht des internen Kontrollsystems im Einklang mit der Diversifizierung des Geschäfts und dem Trend der Globalisierung als unzureichend erkannt und ist eine Voraussetzung für die Anordnung notwendiger Maßnahmen zur Verbesserung die Geschäftsbetriebslage nach den Bestimmungen von Art. 51 des Warenbörsengesetzes, soweit dies angemessen erscheint“. Auf der Grundlage des oben Gesagten wurden heute die folgenden administrativen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen. ○ Geschäftsverbesserungsanordnung (1) Humanressourcen werden diversifiziert, da Finanztransaktionen und -operationen diversifiziert und internationalisiert werden, um ein insgesamt wirksames internes Kontrollsystem aufzubauen, das eine breite Palette von Bereichen wie Personalmanagement, Verhaltenskodex, interne Regeln und Managementsystem abdeckt. Darüber hinaus soll zukünftig im Hinblick auf die weitere Diversifizierung und Internationalisierung des Geschäfts und Änderungen des Marktumfelds etc. ein System etabliert werden, das die notwendige Weiterentwicklung interner Kontrollsysteme ermöglicht, um auf diese Änderungen zu reagieren. (2) Verschiedene Regelungen zum internen Kontrollsystem für Unternehmensinformationen systematisch im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und aufrechtzuerhalten und sicherzustellen, dass leitende Angestellte und Mitarbeiter umfassend darüber informiert sind. Überprüfen und bestätigen Sie außerdem beim Entwerfen, Entwickeln und Betreiben von Informationsmanagement- und IT-Systemen, ob das System mit diesen Regeln, Geschäftsbedingungen und Risikomerkmalen übereinstimmt, und ergreifen Sie die erforderlichen Maßnahmen.
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