Financial Services Agency

Jahr 2000Von der Regierung reguliert

Financial Services Agency (FSA) überwacht alle Finanzdienstleister, einschließlich Broker, in Japan. Das ultimative Ziel der japanischen FSA ist es, das Finanzsystem des Landes aufrechtzuerhalten und seine Stabilität zu gewährleisten. Es ist auch für den Schutz von Wertpapierinvestoren, Versicherungsnehmern und Einlegern verantwortlich. Es erreicht seine Ziele auf verschiedene Weise, einschließlich Planung und Politikgestaltung, Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, Überwachung von Wertpapiergeschäften und Inspektion von Finanzinstituten im privaten Sektor. Bei der Gründung der FSA handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsbehörde. Seine Zuständigkeiten wurden jedoch im Jahr 2001 erweitert, als es der externe Vertreter des Kabinetts von Japan wurde. Es übernahm die Verantwortung des Ausschusses für Finanzrekonstruktion und übernahm auch die Verantwortung für gescheiterte Finanzinstitute. Heute ist die FSA Japan dem japanischen Finanzminister gegenüber rechenschaftspflichtig und verfügt über ein weites Verantwortungsspektrum.

Broker offenlegen
Sanction Vorübergehend geschlossen
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Abgleich der Zulassungsnummer
  • Offenlegungszeit 2009-03-24
  • Grund der Bestrafung Situation, in der anerkannt wird, dass die Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems im Zusammenhang mit dem Geschäft mit Finanzinstrumenten unzureichend ist
Offenlegungsdetails

Verwaltungsklage gegen Rakuten Securities Co., Ltd.

24. März 2009 Finanzdienstleistungsagentur Rakuten Securities Australia Zu Verwaltungsverfahren gegen Aktiengesellschaften Rakuten Securities Australia Als Ergebnis einer Inspektion durch die Securities and Exchange Surveillance Commission bei einer Aktiengesellschaft (im Folgenden als „unser Unternehmen“ bezeichnet) wurde festgestellt, dass die folgenden Verstöße gegen Gesetze und Vorschriften festgestellt wurden. ○ Situation, in der erkannt wird, dass die Verwaltung des elektronischen Informationsverarbeitungssystems im Zusammenhang mit dem Geschäft mit Finanzinstrumenten unzureichend ist (1) Am 11. November 2008 haben wir die Bestellungen aller Kunden für etwa 7 Stunden ausgesetzt, einschließlich der ersten Sitzung (2) Am 13. Januar 2009, einem Vorereignis für 3.024 Kunden, verursachte dies einen Systemausfall (im Folgenden als „Ausfall vom 13. Januar 2009“ bezeichnet), der zur Folge hatte, dass Bestellungen um maximal 5 verzögert wurden Stunden, einschließlich des Systemausfalls Unzureichende Vorbereitung des Notfallwiederherstellungssystems, um eine Schadensausbreitung zu verhindern oder den Schaden zu minimieren, und es werden geeignete Maßnahmen ergriffen, um unnötige Verwirrung für Kunden im Falle eines Ausfalls zu vermeiden Es wurde akzeptiert, dass es keine gab. 1. Ausfall am 11. November 2008 (1) Wir werden den Prozess, der während der Wiederherstellungsarbeiten des durch den Ausfall des Datenbankprodukts verursachten Ausfalls gestoppt wurde (im Folgenden als "primärer Ausfall" bezeichnet), manuell neu starten. Wir haben den Anbieter darin angewiesen beauftragt, Wiederherstellungsarbeiten durchzuführen, aber aufgrund menschlicher Fehler während der Arbeiten kam es zu sekundären Fehlern wie "Aussetzung von Aufträgen für Stop-Loss-Aufträge für japanische Aktien". Die oben genannten sekundären Fehler waren auf das Fehlen eines Doppelkontrollsystems zurückzuführen, bei dem die Ergebnisse solcher vorübergehender Operationen mit hohem Risiko von jemand anderem als dem verantwortlichen Anbieter bestätigt wurden das System die Ergebnisse nicht bestätigt und dass ein Mangel im System zur Vermeidung von Betriebsfehlern vorliegt. (2) Wir haben den zuständigen Vendor angewiesen, das System manuell zu starten, das aufgrund der Verzögerung bei der nächtlichen Stapelverarbeitung nicht automatisch gestartet wurde, einige Verarbeitungen nicht gestartet wurden und sekundäre Fehler wie "verzögerter Start von Aufträgen für Futures und Optionen bei der OSE Evening Session" stattfand. Es wird anerkannt, dass der oben genannte sekundäre Fehler durch das Fehlen eines Systems zur Gewährleistung der Wirksamkeit des Handbuchs und die Unzulänglichkeit des Systems zur Bestätigung des Umfangs der Auswirkungen des Fehlers verursacht wurde. (3) In unserem Unternehmen wurden die Kriterien oder Richtlinien für wichtige Entscheidungen wie z Das Unternehmen hat eine Bestellung erhalten, die der Fehlerkorrektur unterliegt. 2. Ausfall am 13. Januar 2009 (1) Im Februar 2008, als die Rechenzentren von Yokohama und Toyosu in Toyosu integriert wurden, war unser Unternehmen an der wichtigen Arbeit des Aufbaus des Bestellsystemnetzwerks beteiligt.Fehlkonfigurationen wurden übersehen, ohne Wege zu finden, um Versehen zu verhindern , wie z. B. das Setzen eines Häkchens für jeden Punkt oder die Überprüfung anhand von Beweisen usw., und es wird anerkannt, dass unser System zur Vermeidung von Betriebsfehlern unzureichend ist. (2) Aufgrund der oben genannten fehlerhaften Einstellungen hat das Unternehmen Wiederherstellungsarbeiten durchgeführt, indem Bestellungen, die in dem von der TSE getrennten Bestellsystem hängen geblieben waren, auf das normal verbundene Bestellsystem übertragen wurden dem herausgegebenen Verfahrenshandbuch wurde der obige Arbeitsfall nicht angenommen, und es war ein erheblicher Zeitaufwand für die Wiederherstellungsarbeiten erforderlich. (3) In unserem Unternehmen wurden die Beurteilungskriterien oder Beurteilungsrichtlinien für die Umsetzung der "Invalidierungsverarbeitung für eingegangene/bestellte Bestellungen" nicht festgelegt und im Voraus geklärt, also für Bestellungen, die aufgrund der Verzögerung korrigiert oder storniert wurden die Feststellung der Ungültigkeit durch das Gegenmaßnahmen-Komitee für schwere Systemausfälle des Unternehmens, der Kunde, der die Order aufgegeben hat, kann die Order nicht korrigieren oder stornieren, bis der Ungültigmachungsprozess abgeschlossen ist, und die Handelskapazität der Order für einen beträchtlichen Zeitraum eingeschränkt war ein Seinszustand Der Status des Betriebs des oben genannten Geschäfts in unserem Unternehmen basiert auf Artikel 40, Punkt 2 des Gesetzes über Finanzinstrumente und Börsen und Artikel 123, Punkt 14 des Cabinet Office. Es wird anerkannt, dass es unter die Situation fällt, in der es ist erkannt, dass das Management der informationsverarbeitenden Organisation unzureichend ist. Darüber hinaus sind wir als großes reines Internet-Wertpapierunternehmen verpflichtet, Systeme mit starker Fehlertoleranz zu entwickeln und zu betreiben und ein ausreichendes System zu entwickeln, um im Fehlerfall angemessen zu reagieren. Trotz der letzten beiden behördlichen Anordnungen sind jedoch umfangreiche Systemausfälle aufgetreten, und es sind weitere Anstrengungen erforderlich, um ein System zu entwickeln, das das System stabil betreiben kann, einschließlich der Reaktion auf die Gründe für die oben genannten Empfehlungen, die für notwendig erachtet werden. Auf der Grundlage des oben Gesagten wurden heute die folgenden administrativen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen. [Geschäftsaussetzungsverfügung] Vom 1. April 2009 (Mittwoch) bis 30. April 2009 (Donnerstag) wird die Neugeschäftsentwicklung begleitet von Systemwartung (mit Ausnahme der von der Agentur individuell genehmigten) gestoppt. [Ordnung zur Verbesserung des Geschäfts] (1) Durch Verifizieren früherer Fälle von Systemausfällen usw., Probleme in dem angenommenen Ausfallwiederherstellungssystem kategorisieren und wirksame Gegenmaßnahmen ergreifen. (2) Klären Sie, wo die Verantwortung liegt, einschließlich der des Managements, in Anbetracht dessen, dass dies die dritte Anordnung zur Verbesserung des Geschäfts ist, aufgrund „einer Situation, in der erkannt wird, dass das Management des elektronischen Informationsverarbeitungssystems unzureichend ist“. (3) Formulieren und implementieren Sie einen Verbesserungsplan für jeden Aspekt der Planung, Entwicklung, des Betriebs, der Wartung usw., um ein System aufzubauen, das das System stabil betreiben kann. (4) Bei der Formulierung und Umsetzung des Verbesserungsplans in (3) oben muss ein externes Systemaudit des gesamten Systems durchgeführt werden, um die Wirksamkeit des Systemmanagements zu überprüfen, und das System wird auf der Grundlage der Ergebnisse weiterentwickelt. (5) Bekräftigung der Bedeutung des Systemmanagements für Führungskräfte und Mitarbeiter und Durchführung der erforderlichen Systemwartung und -schulung usw., um ein angemessenes Geschäftsbetriebssystem sicherzustellen. (6) Bezüglich (1) bis (5) oben, bis Donnerstag, 23. April 2009 (Bezüglich (3) und (4) oben, der Fortschrittsstatus nach demselben Tag wird am 30 ) und danach alle drei Monate) und bei Bedarf von Zeit zu Zeit schriftlich.
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Anhang
Mehr aufsichtsrechtliche Offenlegungen

Warning

2005-11-16

Danger

2022-02-02
Handelsministerium sperrt 1.222 illegale Webseiten zum Handel mit Warentermingeschäften
Rakuten Securities
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2003-04-04

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