Verwaltungsverfahren gegen SMBC Nikko Securities Inc.
15. April 2011 Finanzdienstleistungsagentur SMBC Nikko Verwaltungsverfahren gegen Aktiengesellschaften 1. SMBC Nikko Eine Aktiengesellschaft (im Folgenden „unser Unternehmen“ genannt) hat eine Unfallanzeige gemäß § 50 Abs. 1 Nr. 8 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes und § 199 Nr. 7 der Kabinettsverordnung über das Finanzinstrumentengeschäft erstattet , usw., in einer Filiale des Unternehmens wurde berichtet, dass ein Fall von betrügerischer Täuschung von Kundenvermögen durch einen Verkäufer entdeckt wurde, nachdem eine Anfrage von einem Kunden eingegangen war. Unserer Untersuchung zufolge arbeitete der Verkäufer 14 Jahre und 6 Monate in derselben Filiale und hatte ungefähr 880 Millionen Yen von 16 Personen betrogen, die seit ungefähr 10 Jahren Vorschläge für die Untersuchung eingereicht hatten. 2. Als Antwort auf diesen Bericht informierte die FSA das Unternehmen über die Einzelheiten des Betrugsfalls, die Ursache des Auftretens und den Grund, warum er für einen langen Zeitraum nicht aufgedeckt werden konnte, basierend auf den Bestimmungen von Artikel 56- § 2 Abs. 1 Finanzinstrumente- und Börsengesetz Als Ergebnis der Anforderung und Prüfung von Berichten wurden die folgenden Probleme in der Haltung der Geschäftsführung und im internen Kontrollsystem hinsichtlich der Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften festgestellt. (1) Als Reaktion auf frühere Skandale hat das Unternehmen sein internes Kontrollsystem überprüft, aber die folgenden Probleme wurden festgestellt, und ein System zur Verhinderung und Früherkennung von Skandalen wurde nicht eingerichtet: Das interne Kontrollsystem ist unzureichend. Magen. Es gibt kein System zur Verwaltung und Überprüfung von Vertriebsmitarbeitern, die über einen längeren Zeitraum in derselben Filiale tätig sind. B. Unzureichendes Management von Kunden, die in kurzer Zeit eine große Menge an Vermögenswerten verkaufen und weiterhin Geld abheben. c. Unzureichende gründliche Kommunikation mit den Kunden, dass die Annahme von Bargeld verboten ist, um Betrug durch das Verkaufspersonal zu verhindern. D. Unzureichendes Verständnis der Lebensumstände von Vertriebsmitarbeitern bei Führungskräften und Personalabteilungen. (2) Darüber hinaus fehlte dem Managementteam auch das Bewusstsein für die Betrugsrisiken von Verkaufsmitarbeitern, die lange Zeit in derselben Filiale gearbeitet haben, und das System zur Überprüfung auf ungewöhnliche Auszahlungen. (3) Obwohl die Revisionsstelle die Transaktionen des Opfers als Vorsichtsmaßnahme identifizierte und die Details der Befragungen der Opfer in der Filiale bestätigte, war die Überprüfung einzelner Transaktionen unzureichend, wodurch Skandale lange Zeit übersehen wurden , und interne Audits funktionieren nicht. 3. Die oben genannte Situation gilt als eine Situation, in der im öffentlichen Interesse oder zum Schutz der Anleger Verbesserungen in Bezug auf den Geschäftsbetrieb oder den Eigentumsstatus von Unternehmern von Finanzinstrumenten gemäß Artikel 51 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes vorgenommen werden müssen. Auf der Grundlage des oben Gesagten wurden heute die folgenden administrativen Maßnahmen gegen das Unternehmen ergriffen. ○ Geschäftsverbesserungsanordnung auf der Grundlage von Artikel 51 des Finanzinstrumente- und Börsengesetzes (1) Geben Sie den von diesem Skandal betroffenen Kunden angemessene Erklärungen und ergreifen Sie alle möglichen Maßnahmen, um mit Kunden umzugehen. (2) Untersuchen Sie die Grundursache dieser Angelegenheit, fassen Sie den Ort des Problems zusammen und verbessern und stärken Sie das Geschäftsmanagementsystem und das interne Kontrollsystem aus den folgenden Perspektiven. Magen. Um ähnliche Skandale zu verhindern, werden wir unter der Leitung des Managementteams den Zustand des Geschäftsverwaltungssystems und des internen Kontrollsystems überprüfen, auf ungewöhnliche Schwankungen bei Kundenvermögen, Einzahlungen und Auszahlungen usw. prüfen und tägliche Interaktionen durchführen unter Formulieren Sie drastische Maßnahmen, um eine Wiederholung zu verhindern, einschließlich der Stärkung von Checks and Balances und der Überprüfung des Personalverwaltungssystems. B. Fördern Sie das unternehmensweite Bewusstsein für die Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften, wie z. B. Schulungen für Führungskräfte und Mitarbeiter. c. Klären Sie die Haltung des Managements zur Einhaltung von Gesetzen und Vorschriften. (Inklusive Klärung der Verantwortlichkeit.) D. Stellen Sie die Wirksamkeit der internen Revisionsfunktion sicher. (3) Melden Sie den Geschäftsverbesserungsplan bezüglich des Vorstehenden schriftlich bis zum 13. Mai 2011 der Finanzdienstleistungsagentur und setzen Sie ihn unverzüglich um. Darüber hinaus soll vorerst quartalsweise über den Fortschritt und Stand der Umsetzung berichtet werden.
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