Öffentliche Erklärung 27 von 2021 - RICHFIELD CAPITAL LIMITED
Öffentliche Erklärung 27 von 2021 – Richfield Capital Limited Öffentliche Erklärungen Öffentliche Erklärung Richfield Capital Limited Tortola, Britische Jungferninseln – 15. Oktober 2021 – Die Finanzdienstleistungskommission der Britischen Jungferninseln (der „FSC“) hält es für notwendig, diese öffentliche Erklärung abzugeben, um die Kunden, Gläubiger oder Personen zu schützen, die von Richfield Capital Limited möglicherweise aufgefordert wurden, Geschäfte zu tätigen, und die Öffentlichkeit darauf aufmerksam zu machen, dass das Unternehmen niemals von der FSC lizenziert oder reguliert wurde, um Finanzdienstleistungsgeschäfte jeglicher Art zu betreiben. die details sind: richfield capital limited bringt eine gefälschte investitionsgeschäftslizenz in verkehr und gibt fälschlicherweise vor, in den bvi autorisiert und lizenziert zu sein, um investitionsgeschäfte zu tätigen, indem sie als eine von der fsc lizenzierte und regulierte gesellschaft mit investitionen handelt. Um sein betrügerisches Unternehmen zu erleichtern, verwendet Richfield Capital Limited eine betrügerische Website-URL: https://www.otmarkets.live, um zu werben und Kunden für Anlagedienstleistungen anzuwerben. solche dienste müssen vom fsc lizenziert werden. der fsc informiert hiermit die öffentlichkeit, dass richfield capital limited nicht lizenziert oder reguliert wurde, um investitionsgeschäfte oder finanzdienstleistungsgeschäfte in oder von innerhalb des territoriums zu betreiben. Mitgliedern der Öffentlichkeit wird geraten, äußerste Vorsicht walten zu lassen, wenn sie zu irgendeinem Zeitpunkt aufgefordert werden, Geschäfte mit ihnen zu tätigen Richfield Capital Limited. die öffentlichkeit wird gebeten, dem fsc alle relevanten informationen über fragwürdige unternehmen, die angeblich in oder von innerhalb des territoriums aus operieren, und über alle unzulässigen aktivitäten, die von solchen unternehmen begangen werden, zur verfügung zu stellen. der fsc hat diese öffentliche erklärung gemäß abschnitt 37a des finanzdienstleistungskommissionsgesetzes von 2001 abgegeben.
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