Federal Financial Supervisory Authority

Jahr 2002Von der Regierung reguliert

Vor 2002 wurde in Deutschland die Regulierung der Finanzbranche von drei verschiedenen Agenturen durchgeführt. Im Mai 2002 wurde nach der Verabschiedung des „Finanzdienstleistungs- und Integrationsgesetzes“ die BaFin gegründet. Ziel des Gesetzes und der Zusammenlegung der drei Agenturen war es, eine integrierte Finanzaufsichtsbehörde zu schaffen, die alle Finanzmärkte abdecken kann. Die zusammengeschlossenen Agenturen waren das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Mit der Verabschiedung des Bankengesetzes im Jahr 2003 wurde der BaFin eine weitere Verantwortung übertragen, um den Kundenschutz zu erhöhen und zu verbessern die Reputation des deutschen Finanzsystems. Die zusätzlichen Befugnisse umfassten die Überwachung der Kreditwürdigkeit von Finanzinstituten und das Sammeln detaillierter Informationen über diese. Dieser besondere Verantwortungsbereich wurde mit der Bundesbank geteilt. Derzeit befindet sich die BaFin in einer Übergangsphase, da die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht von der Europäischen Zentralbank übernommen wird.

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Danger Nicht autorisiert
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-09-22
  • Grund der Bestrafung Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Offenlegungsdetails

BaFin ermittelt gegen Trading Global (Hoxton), LTD

22.09.2022 | Thema Unerlaubte Geschäfte BaFin ermittelt gegen Trading Global (Hoxton), LTD Trading Global (Hoxton), LTD stellt unaufgefordert Kontakt zu deutschen Kunden her und bietet ihnen die Möglichkeit, verlorenes Geld aus früheren Online-Investments zurückzuerhalten. Auf seiner Website hoxglobal.com bietet das Unternehmen potenziellen Kunden auch Vermögensverwaltungsdienste an. Gemäß § 37 Abs. 4 KWG weist die BaFin darauf hin, dass der Trading Global (Hoxton), LTD keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen vorliegt . Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der Anbieter hat nach eigenen Angaben Niederlassungen in der Schweiz, Zypern, Australien und Großbritannien. Darüber hinaus behauptet es, bei der Cyprus Securities and Exchange Commission registriert zu sein; Es ist jedoch nicht möglich, diese Registrierung zu überprüfen. Die auf der Website hoxglobal.com bereitgestellten Informationen und der BaFin vorliegenden Informationen und Unterlagen begründen den begründeten Verdacht, dass die Website ohne die erforderliche Erlaubnis zum Betreiben von Bankgeschäften und/oder zum Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland genutzt wird. Unternehmen, die in Deutschland Bankgeschäfte betreiben oder Finanzdienstleistungen erbringen, bedürfen einer Erlaubnis nach dem KWG. Einige Unternehmen arbeiten jedoch ohne die erforderliche Genehmigung. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin eine Erlaubnis erhalten hat, finden Sie in der Unternehmensdatenbank der BaFin. Die BaFin, das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter empfehlen Verbrauchern, bei der Geldanlage im Internet größte Vorsicht walten zu lassen und sich vorher gründlich zu informieren, um nicht Opfer eines Betrugs zu werden.
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