Handelsplattform tradesafecryptofx.com: BaFin untersucht Trade Safe CryptoFX
30.03.2022 | Thema unerlaubtes Geschäft Handelsplattform tradesafecryptofx.com: Bafin ermittelt Trade Safe CryptoFx gemäß § 37 abs. 4 kwg weist die bafin darauf hin Trade Safe CryptoFx ihm wurde keine erlaubnis nach dem kwg oder dem wertpapierinstitutsgesetz (wpig) zum betrieb von bankgeschäften oder zum erbringen von finanzdienstleistungen erteilt. das unternehmen wird nicht von der bafin beaufsichtigt. aufgrund der inhalte der webseite tradesafecryptofx.com sowie der bafin vorliegenden informationen und unterlagen besteht der begründete verdacht, dass die plattform ohne die erforderliche erlaubnis zum abwickeln von bankgeschäften und/oder zum erbringen von finanzdienstleistungen in deutschland genutzt wird. An mehreren Stellen auf seiner Website gibt das Unternehmen an, von der Bafin reguliert zu werden. diese Behauptung ist nicht wahr. die auf der Website des Unternehmens, tradesafecryptofx.com, enthaltenen Links führen unzulässigerweise zu einer Seite in der Unternehmensdatenbank der bafin, aus der die Zulassung hervorgeht NSFX Limited , eine in malta zugelassene einrichtung, als grenzüberschreitender dienstleistungsanbieter gemäß abschnitt 74 des wpig. NSFX Limited betreibt die Website NSBroker .com. Wesentliche Teile dieser Website, wie beispielsweise der Link zur Website der bafin, wurden von den Verantwortlichen der Plattform tradesafecryptofx.com kopiert. NSFX Limited hat keinerlei Verbindungen zur Website tradesafecryptofx.com. es handelt sich also um einen begangenen Identitätsdiebstahl NSFX Limited . auf tradesafecryptofx.com bezieht sich der Betreiber der Website primär auf sich selbst mit dem Namen Trade Safe CryptoFx . an einigen Stellen werden jedoch auch die Namen p24o limited und prime24 option verwendet. Die auf der Website angegebenen Geschäftsadressen – von denen einige gar nicht existieren – befinden sich in den Vereinigten Staaten. In einem Abschnitt der Website wird behauptet, dass der Betreiber ein maltesisches Unternehmen ist. unternehmen, die in deutschland bankgeschäfte betreiben oder finanzdienstleistungen erbringen, benötigen eine erlaubnis nach dem kwg. Einige Unternehmen sind jedoch ohne die erforderliche Genehmigung tätig. ob ein bestimmtes unternehmen von der bafin zugelassen wurde, erfahren sie in der unternehmensdatenbank der bafin Die bafin, das Bundeskriminalamt (bka) und die Landeskriminalämter empfehlen allen, die Geld im Internet anlegen möchten sollten äußerste Vorsicht walten lassen und vorher die notwendigen Nachforschungen anstellen, um nicht Opfer eines Betrugs zu werden.
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