Federal Financial Supervisory Authority

Jahr 2002Von der Regierung reguliert

Vor 2002 wurde in Deutschland die Regulierung der Finanzbranche von drei verschiedenen Agenturen durchgeführt. Im Mai 2002 wurde nach der Verabschiedung des „Finanzdienstleistungs- und Integrationsgesetzes“ die BaFin gegründet. Ziel des Gesetzes und der Zusammenlegung der drei Agenturen war es, eine integrierte Finanzaufsichtsbehörde zu schaffen, die alle Finanzmärkte abdecken kann. Die zusammengeschlossenen Agenturen waren das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen, das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel und das Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen. Mit der Verabschiedung des Bankengesetzes im Jahr 2003 wurde der BaFin eine weitere Verantwortung übertragen, um den Kundenschutz zu erhöhen und zu verbessern die Reputation des deutschen Finanzsystems. Die zusätzlichen Befugnisse umfassten die Überwachung der Kreditwürdigkeit von Finanzinstituten und das Sammeln detaillierter Informationen über diese. Dieser besondere Verantwortungsbereich wurde mit der Bundesbank geteilt. Derzeit befindet sich die BaFin in einer Übergangsphase, da die Zuständigkeit für die Bankenaufsicht von der Europäischen Zentralbank übernommen wird.

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Danger Nicht autorisiert
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2022-01-27
  • Grund der Bestrafung Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt.
Offenlegungsdetails

EU Option Finance AG: BaFin ermittelt gegen die Verantwortlichen

27.01.2022 | Thema Unzulässige Geschäfte EU Option Finance AG: BaFin ermittelt gegen Verantwortliche Gemäß § 37 Abs. 4 KWG stellt die BaFin klar, dass die „EU Option Finance AG“ mit angeblichem Sitz in 42781 Haan, Frankfurt am Main, besitzt keine Erlaubnis nach dem KWG zum Erbringen von Finanzdienstleistungen. Das Unternehmen wird nicht von der BaFin beaufsichtigt. Der Inhalt der Website eu-option.com rechtfertigt die Annahme, dass die EU Option Finance AG unerlaubt Finanzdienstleistungen anbietet. Anbieter von Bankgeschäften oder Finanzdienstleistungen in Deutschland benötigen eine Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Einige Unternehmen handeln jedoch ohne die erforderliche Genehmigung. Informationen darüber, ob ein bestimmtes Unternehmen von der BaFin zugelassen ist, finden Sie in der Unternehmensdatenbank. Die BaFin veröffentlicht auf ihrer Website Warnungen vor Unternehmen, die ohne Erlaubnis tätig sind, sowie konkrete Maßnahmen, die sie gegen sie angeordnet hat. Darüber hinaus warnt die BaFin auch vor bestimmten Transaktionen oder Geschäftspraktiken. So hat sie beispielsweise bereits mehrfach auf die Gefahren von Geschäften mit nicht lizenzierten Handelsplattformen hingewiesen.
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