Die Währungsbehörde der Kaimaninseln verhängt eine Geldstrafe von ICC Intercertus Capital (Cayman) Ltd in Höhe von CI$ 116.680
Cayman Islands Monetary Authority verhängt Bußgelder in Höhe von 116.680 CI$ gegen ICC Intercertus Capital (Cayman) Ltd. Datum: Do, 8. September 2022 Die Cayman Islands Monetary Authority (die „Behörde“) hat ICC Intercertus Capital (Cayman) Ltd (das „Unternehmen“) gemäß den Bestimmungen der Abschnitte 42A und 42B des Monetary Authority Act (Revision 2020) wegen Verstößen gegen die Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (Revision 2020) (in der geänderten Fassung) (die „AMLRs“). Die Verwaltungsstrafen wurden für das Versäumnis des Unternehmens verhängt, die gesetzlichen Anforderungen der AMLRs einzuhalten, einschließlich der folgenden: Die Anwendung von Maßnahmen zur verstärkten Sorgfaltspflicht gegenüber Kunden; 1. Versäumnis, angemessene Risikobewertungen durchzuführen; 2. Versäumnis, Transaktionen zu prüfen; und 3. Versäumnis, die Identität des Kunden anhand zuverlässiger unabhängiger Quellendokumente zu überprüfen. 4. Die oben genannten Feststellungen waren das Ergebnis einer Inspektion vor Ort. Ähnliche Mängel wurden auch bei einer früheren Inspektion festgestellt. Dieser Fall unterstreicht, wie wichtig es ist, dass Lizenznehmer über wirksame Richtlinien und Verfahren zur Bekämpfung der Geldwäsche/Terrorismusfinanzierung/Proliferationsfinanzierung („AML/CFT/PF“) verfügen, die angemessen, wirksam und vollständig umgesetzt sind, um die Einhaltung der Rechtsprechung sicherzustellen AML/CFT/PF und Regulierungsrahmen, wodurch das Risiko vermieden wird, dass Unternehmen als Kanal für Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und andere Finanzkriminalität missbraucht werden. Die Behörde ist bestrebt, das AML/CFT/PF-System der Kaimaninseln zu verbessern, und wird durch ihre Vor-Ort-, Off-Site- und andere Überwachungsverfahren diesbezüglich weiterhin Wachsamkeit üben. Wir werden auch weiterhin Verstöße gegen die AMLRs oder Regulierungsgesetze der Gerichtsbarkeit mit besonderer Ernsthaftigkeit behandeln und erforderlichenfalls die geeigneten Durchsetzungs- oder sonstigen Maßnahmen ergreifen.
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