Anlegerwarnung
CNMV WARNUNG AN DIE ÖFFENTLICHKEIT ÜBER NICHT REGISTRIERTE UNTERNEHMEN Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Wertpapiermarktgesetzes (Neufassung, genehmigt durch das Königliche Gesetzesdekret 4/2015 vom 23. Oktober) hat die Comisión Nacional del Mercado de Valores (Nationaler Wertpapiermarkt) eine Warnung an die Öffentlichkeit herausgegeben (Kommission) warnt davor, dass: nicht berechtigt ist, die in Artikel 140 des spanischen Wertpapiermarktgesetzes aufgeführten Wertpapierdienstleistungen zu erbringen, zu denen auch Anlageberatung gehört, und auch nicht die in Artikel 141(a), (b), (d) aufgeführten Zusatzdienstleistungen zu erbringen. , (f) und (g) des genannten Gesetzes in Bezug auf die in Artikel 2 des genannten Gesetzes aufgeführten Finanzinstrumente, einschließlich für diese Zwecke Fremdwährungstransaktionen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Comisión Nacional del Mercado de Valores unter der Rufnummer 900 535 015 oder besuchen Sie die Website von CNMV (www.cnmv.es). 1. August 2022
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