Straffall bezüglich des Verstoßes von Qunyi Jinding Securities Co., Ltd. gegen Wertpapierverwaltungsgesetze (Financial Securities Penalty No. 1120351211)
Sanktionsschreiben der Financial Regulatory Commission Empfänger: Originalexemplar Ausstellungsdatum: 7. November 2012 Ausgabenummer: Financial Management Securities Penalty No. 1120351211 Bestrafte Person: Qunyi Jinding Securities Co., Ltd. Einheitliche Anzahl gewinnbringender Unternehmen: Kurzadresse: Kurzadresse Name des Vertreters oder Managers: Li ○○ Adresse: abgekürzt Zweck: Zum Zeitpunkt der Tat wurde eine Geldstrafe von 480.000 NT$ gemäß Artikel 178-1, Absatz 1, Absatz 4 des Securities and Exchange Act und Geldwäsche verhängt Artikel 7, Punkt 5 des Präventions- und Kontrollgesetzes sieht eine Geldstrafe von 500.000 NT$ vor. Sachverhalt: Das Inspektionsbüro der Kommission führte vom 17. April bis 8. Mai 2012 eine allgemeine Geschäftsinspektion des Strafpflichtigen durch und stellte fest, dass der Strafpflichtige die Verwaltung der internen Personalkontotransaktionen nicht vorschriftsmäßig umgesetzt und abgewickelt hatte das Risikomanagement des Optionsscheingeschäfts. Die festgelegten hierarchischen Verantwortungsregelungen werden nicht tatsächlich umgesetzt und der Leiter der Eigenabteilung und Händler erreicht aufgrund von Investitionsverlusten die Aussetzungsnorm. Während der Aussetzungsfrist kauft er jedoch weiterhin einzelne Aktien über seine benannter Agent, und es ist nicht im Umfang der Investitionsüberprüfung des Händlers enthalten. und andere Mängel, die darauf hindeuten, dass die bestrafte Person das interne Kontrollsystem und den Inspektionsmechanismus nicht umgesetzt hat und gegen die Bestimmungen von Artikel 2, Punkt 2 der Wertpapiere verstoßen hat Die Dealers Management Rules haben die Kundenrisikoklassifizierung und die regelmäßige Überprüfung nicht durchgeführt und damit gegen die Geldwäschepräventionsmaßnahmen von Finanzinstituten verstoßen. Die Bestimmungen von Artikel 5 Absatz 3. Gründe und Rechtsgrundlage: 1. Gemäß Artikel 2 Absatz 2 der Wertpapierhändler-Verwaltungsordnung werden die Geschäfte eines Wertpapierhauses im Einklang mit den Gesetzen, der Satzung und dem eingerichteten internen Kontrollsystem geführt. Gemäß den Bestimmungen von Artikel 178-1, Absatz 1, Absatz 4 des Securities and Exchange Act zum Zeitpunkt des Gesetzes muss eine Wertpapierfirma, die das interne Kontrollsystem nicht umsetzt, mit einer Geldstrafe von mindestens 240.000 NT$ belegt werden mehr als 4,8 Millionen NT$. Darüber hinaus verhängt die zuständige Zentralbehörde gemäß Artikel 7 Absatz 5 des Geldwäschepräventionsgesetzes eine Verletzung des Umfangs der Bestätigung der Kundenidentität sowie des Umfangs, der Verfahren und Methoden der Aufbewahrung von Bestätigungsinformationen durch ein Finanzinstitut Geldstrafe von mindestens 500.000 NT$ gegen das Finanzinstitut. Eine Geldstrafe von weniger als 10 Millionen Yuan. 2. Das Inspektionsbüro der Handelskammer führte vom 17. April bis 8. Mai 2020 eine allgemeine Geschäftsinspektion der bestraften Person durch und stellte fest, dass die bestrafte Person folgende Mängel aufwies: (1) Versäumnis, Insider zu verwalten Kontotransaktionen in Übereinstimmung mit den Vorschriften: 1. Mit dem Handelsgeschäft betrautes Personal wickelt den Aktienkauf und -verkauf im eigenen Namen ab, was gegen die „Vorschriften zur Verwaltung des internen Personals von Wertpapierhändlern bei der Eröffnung von Konten bei ihren verbundenen Wertpapierhändlern“ verstößt „Trusted Trading of Securities“ der Taiwan Stock Exchange Co., Ltd. (im Folgenden als „Börse“ bezeichnet). Punkt 6 von Artikel 2 und die Standardspezifikationen für interne Kontrollsysteme von Wertpapierfirmen (im Folgenden als „Standardspezifikationen für interne Kontrollsysteme“ bezeichnet). (Control of Securities Firms) CA-11210 „Entrusted Trading and Transaction Operations“ (6) legt fest, dass die Annahme von Transaktionen von Insidern gemäß den bisherigen Verwaltungsvorschriften abzuwickeln ist. 2. Nach der Eröffnung eines Kontos hat der Ehepartner eines Insiders die Qualifikation oder den Status eines Insiders und hat es nicht in ein Insiderkonto (98*) umgewandelt, um es von anderen Kunden zu unterscheiden, was gegen die „Insider von Wertpapieren“ der Börse verstößt Firmen, die Konten bei ihren angeschlossenen Wertpapierfirmen eröffnen, um ihnen den Handel anzuvertrauen“ Artikel 3 Punkt 1 der „Maßnahmen zur Wertpapierverwaltung“ und CA-11210 „Anvertraute Handels- und Transaktionsvorgänge“ der Internen Kontrollstandards der Wertpapierfirmen (6) legen fest, dass die Annahme von Transaktionen von Der Umgang mit Insidern soll im Einklang mit den bisherigen Verwaltungsvorschriften erfolgen. 3. Insider fungieren als autorisierte Handelsvertreter für Kunden und verstoßen gegen die Standards und Vorschriften der internen Kontrollsysteme von Wertpapierfirmen, CA-11210 „Entrusted Trading and Transaction Operations“ (42). Bei der Ausübung von Wertpapiergeschäften dürfen sie nicht gegen die „ „Management von verantwortlichen Personen und Geschäftspersonal von Wertpapierfirmen“ Die Bestimmungen von Artikel 18 der Regeln. (2) Das Risikomanagement des Optionsscheingeschäfts wurde nicht in Übereinstimmung mit den festgelegten hierarchischen Verantwortungsvorschriften umgesetzt, was gegen die internen Kontrollstandards der Wertpapierfirmen CM-16000 „Job Authorization System“ verstößt. (3) Bestimmungen zur Arbeitsberechtigung und hierarchischen Verantwortung : 1. Die Ergebnisse regelmäßiger Inspektionen der konsolidierten Absicherung werden nicht vom Risikomanagementbüro bearbeitet und die Ergebnisse entsprechen nicht der maßgeschneiderten „Liste der Geschäftsgenehmigungsbehörden für die Derivateabteilung“ des Unternehmens und werden vom Vorstandsvorsitzenden genehmigt. 2. Einige Waren wurden ohne Bestätigung durch das Risikomanagementbüro erstmals in die konsolidierte Absicherung einbezogen und dem Vorsitzenden zur Genehmigung gemeldet und entsprachen nicht der selbst erstellten „Derivatives Department Business Approval Authority Table“ und Genehmigung des Unternehmens durch den Vorsitzenden. 3. Der Vorgesetzte der Handelsabteilung stellte einen Antrag auf weitere Anpassung der Schwankungen des Optionskaufpreises, der vom stellvertretenden Direktor der Derivateabteilung (einschließlich) oder höher nicht genehmigt wurde und nicht den Selbstbestimmungen des Unternehmens entsprach. „Regeln für die Absicherung von Derivaten-Finanzproduktabsicherungsgeschäften der Derivateabteilung“ zu Artikel 6 Absatz 2 gemacht. (3) Die eigenständig betriebene Abteilung wickelt Investitionen in inländische Aktien ab. Der Abteilungsleiter und Händler hat aufgrund von Investitionsverlusten die Aussetzungsstufe erreicht. Während der Aussetzungsperiode kaufte er jedoch weiterhin einzelne Aktien über seinen benannten Vertreter, was jedoch nicht der Fall war als Händler aufgenommen. Der Umfang der Investitionsüberprüfung verstößt gegen die Bestimmungen von CA-12130 „Aufteilung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten und Überprüfung von Handelsentscheidungen“ der internen Kontrollstandards von Wertpapierfirmen bezüglich der Aufteilung von Befugnissen und Verantwortlichkeiten des Geschäftspersonals in sich selbst -betriebene Abteilung und die Überprüfung von Handelsentscheidungen. (4) Mängel bei der Kundenrisikoklassifizierung und der regelmäßigen Überprüfung: 1. Ob Kunden, die auf die Negativnachrichtenliste oder verdächtige Transaktionen treffen, die vom Untersuchungsbüro des Justizministeriums untersucht werden, gemäß den Vorschriften als Hochrisikokunden eingestuft werden, was gegen die interne Kontrolle verstößt Standards von Wertpapierfirmen CA-18100 „Prävention von Geldwäsche (einschließlich internationalem Wertpapiergeschäft)“ (9) legt fest, dass relevante Unternehmen ihre eigenen Richtlinien und Verfahren in Bezug auf Geldwäsche und Risikobewertung sowie Geldwäscheprävention und -bekämpfung befolgen sollten. Pläne zur Terrorismusfinanzierung. 2. Die regelmäßige Überprüfung von Kunden mit hohem Risiko wurde seit mehr als einem Jahr nicht abgeschlossen, was gegen Artikel 5 Absatz 3 der Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche von Finanzinstituten und die Internal Control Standards for Securities Firms CA verstößt -18100 „Verhinderung der Geldwäsche (einschließlich des internationalen Wertpapiergeschäfts)“ (4) Bestimmungen zur kontinuierlichen Überprüfung und Überwachung. 3. Die oben genannten Mängel deuten darauf hin, dass die bestrafte Person das interne Kontrollsystem nicht umgesetzt hat und gegen Artikel 2 Nummer 2 der Wertpapierhändler-Verwaltungsordnung und Artikel 5 Nummer 3 der Maßnahmen zur Verhinderung von Geldwäsche verstoßen hat durch Finanzinstitute. Die in Artikel 178-1, Absatz 1, Absatz 4 des Exchange Act und Artikel 7, Absatz 5 des Money Laundering Prevention Act vorgesehenen Sanktionen sind bestimmungsgemäß. Zahlungsart: 1. Zahlungsfrist: Zahlen Sie innerhalb von 10 Tagen ab dem Tag nach Zustellung dieser Sanktion. 2. Bitte führen Sie die Zahlung gemäß den Vorsichtsmaßnahmen auf dem der (Agentur) beiliegenden Zahlungsbeleg durch. Hinweise: 1. Wenn die bestrafte Person mit dieser Strafe unzufrieden ist, muss sie innerhalb von 30 Tagen über diesen Verein (Bezirk Banqiao, New Taipei City) gemäß den Bestimmungen von Artikel 58 Absatz 1 des Petitionsgesetzes eine Petition einreichen ab dem Tag nach Verbüßung der Strafe. (18. Stock, Nr. 7, Abschnitt 2, Xianmin Avenue) reichte eine Petition beim Exekutiv-Yuan ein. Gemäß Artikel 93 Absatz 1 des Petitionsgesetzes wird die Vollstreckung dieser Sanktion jedoch nicht durch die Einlegung einer Berufung beendet, sofern das Gesetz nichts anderes vorsieht, und die Person, gegen die die Sanktion verhängt wurde, muss trotzdem die Geldstrafe zahlen. 2. Zahlt die zu bestrafende Person die Geldbuße nicht innerhalb der in dieser Strafe festgelegten Zahlungsfrist, wird die Person zur Verwaltungsvollstreckung gemäß der Bestimmung des Artikels an eine Zweigstelle der Agentur für Verwaltungsvollstreckung des Justizministeriums überstellt § 4 Abs. 1 Verwaltungsvollstreckungsgesetz. Original: Qunyi Jinding Securities Co., Ltd. (Vertreter Herr Li ○○) Kopie: Weggelassen
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