Seit ihrer Gründung hat die Kapitalmarktbehörde die in Bundesgesetz Nr. 4 von 2000 festgelegten Ziele konsequent verfolgt und sich mit aller Kraft für die Stärkung des Rechtsrahmens eingesetzt. Dies geschah durch die Verabschiedung von Vorschriften und Anweisungen, die die Weiterentwicklung des Organisations- und Aufsichtsrahmens für börsennotierte Aktiengesellschaften und andere im Wertpapierbereich tätige Unternehmen gewährleisten. Darüber hinaus hat die Behörde Kontrollen und Kriterien eingeführt, die das Vertrauen der Anleger in die Behörde nachhaltig stärken sollen.
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