CNMV GIBT EINE WARNUNG AN DIE ÖFFENTLICHKEIT HERAUS, DASS EIN NICHT REGISTRIERTES UNTERNEHMEN nicht berechtigt ist, die Anlagedienstleistungen und -aktivitäten anzubieten, die der Aktivitätsbeschränkung gemäß den Bestimmungen von Artikel 129 des spanischen Gesetzes über Wertpapiermärkte und Anlagedienstleistungen unterliegen.
CNMV GIBT EINE WARNUNG AN DIE ÖFFENTLICHKEIT HERAUS, DIE AUF NICHT REGISTRIERTES UNTERNEHMEN HINWEIST Gemäß dem zweiten Absatz von Artikel 18 des Gesetzes über Wertpapiermärkte und Anlagedienstleistungen (Gesetz 6/2023 vom 17. März) warnt die Comisión Nacional del Mercado de Valores (Nationale Wertpapiermarktkommission): CNMV GIBT EINE WARNUNG AN DIE ÖFFENTLICHKEIT HERAUS, DIE AUF NICHT REGISTRIERTES UNTERNEHMEN HINWEIST, ist nicht befugt, Anlagedienstleistungen und -aktivitäten anzubieten, die der Aktivitätsbeschränkung gemäß den Bestimmungen von Artikel 129 des spanischen Gesetzes über Wertpapiermärkte und Anlagedienstleistungen unterliegen, in Bezug auf die in Artikel 2 des genannten Gesetzes aufgeführten Finanzinstrumente, einschließlich, für diese Zwecke, Devisentransaktionen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Auskunftsstelle der Comisión Nacional del Mercado de Valores unter 900 535 015 oder besuchen Sie die Website der CNMV (www.cnmv.es). 2. Dezember 2024
Orginal ansehen