Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Danger Nicht autorisiert
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2014-10-03
  • Grund der Bestrafung Gemäß dem Gesetz über Anlagedienstleistungen und -aktivitäten sowie regulierte Märkte ist es ihm untersagt, in der Republik Anlage- und Nebendienstleistungen anzubieten, da: i. Es verfügt nicht über eine CIF-Betriebslizenz der Kommission. ii. Es handelt sich weder um eine Bank noch um ein genossenschaftliches Kreditinstitut oder um ein Unternehmen mit Sitz in der Republik und darf auf der Grundlage einer Lizenz derartige Dienstleistungen erbringen.
Offenlegungsdetails

WARNUNG

Warnung: Die Cyprus Capital Market Commission („die Kommission“) möchte die Anleger darüber informieren, dass „Larnaca Finans Ltd“ (http://www. GKFX .com/larnaca): 1. ist es gemäß dem Gesetz über Investitionsdienstleistungen und -aktivitäten und regulierte Märkte untersagt, in der Republik Investitions- und Nebendienstleistungen anzubieten, da: i. besitzt keine Lizenz zum Betreiben eines Cafés vom Komitee. ii. ist keine Bank oder genossenschaftliche Kreditanstalt oder ein in der Republik ansässiges Unternehmen und darf im Rahmen einer Lizenz derartige Dienstleistungen erbringen. iii. es liegt keine entsprechende Mitteilung einer zuständigen Behörde eines Mitgliedstaats gemäß Artikel 77 und 80 des oben genannten Gesetzes vor. 2. nicht von der Kommission beaufsichtigt wird. Die Kommission fordert Anleger dringend auf, vor der Zusammenarbeit mit Anbietern von Anlagedienstleistungen ihre Website (http://cysec.gov.cy) zu konsultieren, um die Personen zu überprüfen, die über eine Lizenz zur Erbringung von Anlagedienstleistungen in der Republik verfügen. Nikosia, 3. Oktober 2014
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Anhang
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