Cyprus Securities and Exchange Commission

Jahr 2001Von der Regierung reguliert

Cyprus Securities and Exchange Commission (CySEC) wurde gemäß Abschnitt 5 des Gesetzes über die Wertpapier- und Börsenkommission (Niederlassung und Verantwortlichkeiten) von 2001 als juristische Person des öffentlichen Rechts gegründet. Es ist eine unabhängige öffentliche Aufsichtsbehörde, die für die Beaufsichtigung des Wertpapierdienstleistungsmarkts, der in der Republik Zypern durchgeführten Transaktionen mit Wertpapieren sowie für den Sektor der kollektiven Kapitalanlagen und der Vermögensverwaltung zuständig ist. Es überwacht auch die Unternehmen, die Verwaltungsdienstleistungen anbieten, die nicht unter die Aufsicht von ICPAC und der Anwaltskammer Zypern fallen.

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Gefahr Nicht autorisiert
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich offizielle URL-Übereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2015-10-05
  • Grund der Bestrafung Gemäß dem Gesetz über Anlagedienstleistungen und -aktivitäten und regulierte Märkte ist es nicht gestattet, in der Republik Anlage- und Nebendienstleistungen anzubieten, da: i. das Unternehmen nie von der Kommission autorisiert wurde; ii. es sich nicht um eine in der Republik ansässige Bank oder Genossenschaft handelt, die zur Bereitstellung derartiger Dienstleistungen autorisiert ist.
Offenlegungsdetails

Warnung bezüglich nicht regulierter Einheiten.

Warnung: Die Cyprus Securities and Exchange Commission ('die Kommission') möchte die Anleger darüber informieren, dass das Unternehmen ' OPTION500 ' (www. OPTION500 .com): 1. ist es gemäß dem Gesetz über Anlagedienstleistungen und -tätigkeiten sowie regulierte Märkte nicht gestattet, in der Republik Anlage- und Nebendienstleistungen anzubieten, da: i. es nie von der Kommission autorisiert wurde. ii. es keine in der Republik niedergelassene Bank oder Genossenschaft ist, die zur Bereitstellung derartiger Dienstleistungen autorisiert ist. iii. keine Benachrichtigung von einer zuständigen Behörde eines anderen Mitgliedstaates gemäß Artikel 77 und 80 des oben genannten Gesetzes eingegangen ist. 2. wird nicht von der Kommission reguliert. Die Kommission fordert Anleger dringend auf, vor Geschäftsabschlüssen mit Anlageinstituten ihre Website (http://www.cysec.gov.cy/default_en.aspx) zu konsultieren, um die Einrichtungen zu bestätigen, die zur Bereitstellung von Anlagedienstleistungen in der Republik autorisiert sind. Nikosia, 5. Oktober 2015. Dieser inoffizielle englische Text dient ausschließlich zu Informationszwecken und ist nicht rechtsverbindlich.
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Anhang
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Warnung vor nicht regulierten Einrichtungen.
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