GCG 24
GCG 24Veröffentlichungsdatum: 25. Juni 2020 | Kategorien: Warnung Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann unter anderem gemäß § 4 Abs. 7 Bankwesengesetz (BWG) die Öffentlichkeit darüber informieren, dass eine bestimmte natürliche oder juristische Person (Person) zur Durchführung bestimmter Bankgeschäfte (§ 1 Abs. 1 BWG) nicht befugt ist, sofern diese Person Anlass zu einer solchen Maßnahme gegeben hat und die Unterrichtung der Öffentlichkeit im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen notwendig und angemessen ist. Mit Veröffentlichung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 25.06.2020 informiert die FMA hiermit, dass GCG 24 (FM Consulting) Suite 305, Griffith Corporate Centre, Beachmont Box 1510, Kingstown, St. Vincent & die Grenadinen Tel.: +44 1772368050 Web: https://www.gcg24.com E-Mail: support@gcg24.com ist nicht berechtigt, in Österreich konzessionspflichtige Bankgeschäfte zu tätigen. Dem Anbieter ist es daher weder gestattet, gewerbsmäßig auf eigene noch auf fremde Rechnung zu handeln (§ 1 Abs. 1 Z 7 BWG).
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