Financial Services Agency

2000 Jahr (e)Von der Regierung reguliert

Financial Services Agency (FSA) überwacht alle Finanzdienstleister, einschließlich Broker, in Japan. Das ultimative Ziel der japanischen FSA ist es, das Finanzsystem des Landes aufrechtzuerhalten und seine Stabilität zu gewährleisten. Es ist auch für den Schutz von Wertpapierinvestoren, Versicherungsnehmern und Einlegern verantwortlich. Es erreicht seine Ziele auf verschiedene Weise, einschließlich Planung und Politikgestaltung, Beaufsichtigung von Finanzdienstleistern, Überwachung von Wertpapiergeschäften und Inspektion von Finanzinstituten im privaten Sektor. Bei der Gründung der FSA handelte es sich lediglich um eine Verwaltungsbehörde. Seine Zuständigkeiten wurden jedoch im Jahr 2001 erweitert, als es der externe Vertreter des Kabinetts von Japan wurde. Es übernahm die Verantwortung des Ausschusses für Finanzrekonstruktion und übernahm auch die Verantwortung für gescheiterte Finanzinstitute. Heute ist die FSA Japan dem japanischen Finanzminister gegenüber rechenschaftspflichtig und verfügt über ein weites Verantwortungsspektrum.

Broker offenlegen
Gefahr Nicht autorisiert
Zusammenfassung der Offenlegung
  • Offenlegungsabgleich Namensübereinstimmung
  • Offenlegungszeit 2025-06-01
Offenlegungsdetails

Unregistrierte Person, die Geschäfte mit Finanzinstrumenten betreibt - OXShare Limited

Über das Internet wurden Anlageempfehlungen für außerbörsliche Derivatehandel getätigt. Der Name des von diesem Unternehmen angebotenen Dienstes lautet "OXShare, OX Share\". Obwohl die Beziehung zu diesem Unternehmen unklar ist, ähnelt oder gleicht der Standort den folgenden gewarnten Unternehmen: ・\"StarLight Wave Ltd\" (verwarnt am 29. Januar Reiwa 7) ・\"Bosa Finance and Technology Ltd\" (verwarnt am 26. Dezember Reiwa 6) ・\"DataWave Tech Ltd\" (verwarnt am 24. Juli Reiwa 6) ・\"ExpertPro Ltd\" (verwarnt am 20. Juni Reiwa 6) ・\"Apex mkt Ltd\" (verwarnt am 21. Februar Reiwa 6) ・\"Tomorrow Technologies Ltd" (verwarnt am 24. Januar Reiwa 6) Juni Reiwa 7 Ausland
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